Noch bevor die Notbremse von Angela Merkel den Bundestag passiert hat gelten deren Regeln bereits in Baden Württemberg. Ministerpräsident Kretschmann will nicht abwarten und macht bereits vorher bei einer Inzidenz >100 Nägel mit Köpfen.
Seit dem 17.04. gilt bereits eine Ausgangssperre für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus oder das Grundstück nur mit einem triftigen Grund wie z.B. einem ärztlichen Notfall oder der Weg zur Arbeit verlassen werden. Die abendliche Joggingrunde oder Gassigehen zähle nicht dazu.
Außerdem darf man sich nur noch mit einer Person zusätzlich zum eigenen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahre ausgenommen. Hier zählt die 2 Haushalts-Regel dennoch.
Für Schulen gilt ab einer Inzidenz von 100 der Wechselunterricht und die Testpflicht. Ab einer Inzidenz von 200 gilt - bis auf wenige Ausnahmen - Homeschooling.
Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören müssen schließen. Neu ist, dass auch Baumärkte und Buchläden schließen müssen und nicht mehr zu den Grundversorgern zählen. Blumengeschäfte und Gartencenter hingegen schon. Baumärkte dürfen den Gartenbereich öffnen. Die Händler dürfen weiterhin Click&Collect (Abholen von Online-Bestellungen) anbieten. Terminberatungen (Click&Meet) sind nicht gestattet.
Die Zahl der Kunden bei den Grundversorgern wird auf 1 Person je 20 qm bei Geschäften bis 800 qm und auf 1 Person je 40 qm bei größeren Geschäften reduziert. Daher rechne man mit Wartezeiten vor den Geschäften.
Für den Besuch von Friseurgeschäften oder Barbershops benötigen Sie jetzt einen negativen Schnelltest.
Körpernahe Dienstleistungen wie Tatoostudios, Kosmetikstudios etc. bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Dienstleistungen wie z.B. Podologe, Logopädie, Physio- oder Ergotherapie dürfen weiter öffnen.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur Online-Unterricht anbieten.
Sport ist nur kontaktlos erlaubt.
Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten bleiben geschlossen.
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