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Fahrerflucht: Wer zahlt den Schaden

copyright Wellnhofer Designs/Fotolia/Itzehoer
Bei Unfallflucht drohen neben Führerscheinverlust, Geld- oder Freiheitsstrafe auch Ärger mit der Versicherung.

Etliche Autofahrer dürften bei der Rückkehr zu ihrem geparkten Auto schon vor Wut fast in die Luft gegangen sein: Über den eben noch unversehrten Wagen zieht sich eine Schramme, mal klafft in der Stoßstange eine Delle, mal fehlt der Seitenspiegel. Vor allem aber fehlt: jede Spur des Verursachers. Der ist nämlich längst getürmt.

Das Problem: Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen - sofern sie nur einen Haftpflicht- oder Teilkasko-Schutz haben. „Auf der sicheren Seite sind Vollkasko-Versicherte“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Die Vollkasko-Versicherung zahlt Schäden durch andere - sie zahlt aber auch, wenn jemand einen Schaden selbst verursacht hat.“

Die Versicherung holt sich das Geld später wieder vom flüchtigen Verursacher zurück, falls dieser doch noch gefasst wird. Außerdem gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit, einen Rabattschutz in den Vertrag einzuschließen. Dadurch bleibt der erste Schadenfall im Jahr rückstufungsfrei.

In jedem Fall sind Verursacher verpflichtet, an der Unfallstelle auf den Geschädigten zu warten. Wenn nach mehr als 30 Minuten niemand auftaucht, muss der Schaden unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Das Hinterlassen eines Zettels erfüllt die Pflichten eines Unfallbeteiligten auf keinen Fall.

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