Zum bisherigen Stufenplan gibt es angesichts der stark sinkenden Inzidenzen für das Land Baden Württemberg weitere Lockerungsschritte.
Öffnen mit Umsicht und Vorsicht ist die Devise. So meint Gesundheitsminister Manne Lucha:
Rottweil liegt derweil schon seit einigen Tagen unter einer Inzidenz von 50 mit sinkender Tendenz. Mit etwas Geduld können wir auf eine Inzidenz unter 35 hoffen, die weitere deutliche Lockerungen brint.
Arbeitgeber/-innen, Anbieter/-innen von Dienstleistungen und Schulen dürfen den für Laien zugelassenen Schnelltest beaufsichtigen und dann bescheinigen. Diese Bescheinigungen sind max. 24 Stunden gültig.
Kinder unter 5 Jahre müssen nicht getestet werden.
Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenzahl und sind von den Coronatests befreit.
Es gilt die Kontaktregel von 2 Haushalten mit maximal 5 Personen. Kinder unter 13 Jahre, geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt. Dies gilt auch für private Feiern.
Kitas sind wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand
Andere Klassenstufen im Präsenzunterricht mit Wechselmodell und Testkonzept.
Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfungen sind unter Hygieneauflagen und mit Maske möglich
Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt, wenn alle Beteiligte eine medizinische Maske tragen. Ist dies nicht möglich ist ein tagesaktueller Schnelltest nötig. Bedingung ist eine vorherige Terminbuchung.
Prostitutionsgewerbe bleibt weiterhin geschlossen
Liefer- und Abholdienste der Gastronomie ist weiterhin erlaubt.
Inzidenz ist an 5 Werktagen unter 100
ERGÄNZUNG ab 07. Juni 2021:
Touristische Veranstaltungen im Freien wie Stadt- oder Naturführungen sind mit bis zu 20 Personen möglich.
Ballett- und Tanzschulen dürfe Unterricht im Freien mit bis zu 10 Personen anbieten.
Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht ist mit bis zu 5 Schüler/-innen möglich.
Sportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauern zulässig.
Zusätzlich zum Test- und Hygienekonzept sind wieder möglich:
Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter:
ERGÄNZUNG ab 07. Juni 2021:
Vortrags- und Informationsveranstaltungen können im Freien mit bis zu 250 Teilnehmenden und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden.
An Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen können Kurse mit bis zu 20 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
Touristische Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Museumsführungen können wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden stattfinden.
Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports und des Profi- und Spitzensports sind ohne Teilnehmerbegrenzung im Freien mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer und in geschlossen Räumen bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich.
Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und -annahmestellen oder Bowling- und Billardcenter dürfen wieder von 6 bis 22 Uhr unter Einhaltung der Hygieneregeln öffnen.
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport unter Einhaltung der Hygieneregeln allgemein gestattet.
Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen
Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter:
ERGÄNZUNG ab 07. Juni 2021:
Vortrags- und Informationsveranstaltungenkönnen im Freien mit bis zu 500 Teilnehmenden und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden.
Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmenden mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet.
Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und -annahmestellen dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen.
Wenn die Inzidenz 5 Tage unter 50 liegt:
ERGÄNZUNG ab 07. Juni 2021:
Es dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Neu: Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazu kommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich.
Bei Unterschreiten des Schwellenwertes von unter 50 gelten zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3. Dies gilt solange die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nicht die Marke von 50 überschreitet.
Neue Stufe für Stadt- oder Landkreise, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 liegt
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