3

Weitere Lockerungen mit vier Inzidenzstufen ab 28.06.2021

Alexandra_Koch - pixabay.com CC0 Creative Commons

Am 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Hierzu wurden weitere Lockerungsstufen ab einer Inzidenz von 50 geschaffen. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. 

Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht ab 6 Jahre bestehen. Ausnahmen neben der ärztlichen Bescheinigung sind in geschlossenen Räumen bei privaten Treffen und Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. Im Freien muss die Maske nicht getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann. Die Hygieneregeln bleiben generell bestehen.

Rottweil befindet sich derzeit noch in der Inzidenzstufe 2 (10 bis 35). 

  • Es dürfen sich max. 15 Personen aus 4 Haushalten treffen.
  • Bei privaten Veranstaltungen ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht liegt die maximale Personenzahl im Freien als auch geschlossenen Räumen bei max. 200 Personen mit 3G (Getestet, Genesen, Geimpft). Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt im Freien eine maximale Personengrenze von 750. Sind es über 200 Personen muss eine Maske getragen werden. In geschlossenen Räumen liegt die maximale Personengrenze bei 250. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Freizeiteinrichtungen dürfen ohne Einschränkung der Personenzahl öffnen. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. . 
  • Außerschulische und berufliche Bildung ohne besondere Regelung und Einschränkungen. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Kultureinrichtungen ohne besondere Regelung und Einschränkungen. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Gestronomie und Vergnügungsstätten ohne besondere Regelung und Einschränkungen. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. In geschlossenen Räumen gilt ein Rauchverbot.
  • Einzelhandel ohne besondere Regelungen
  • Körpernahe Dienstleistungen: Wenn die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann gelten die 3G
  • Messen dürfen von max. 1 Persond je 7 qm besucht werden oder 1 Person je 3 qm mit 3G. Außerdem gilt die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung. 
  • Beherbergungen ohne besondere Regelungen. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Touristischer Verkehr ohne Beschränkung der Personenanzahl. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt ebenso wie die 3G.
  • Diskotheken bleiben geschlossen
  • Prostitutionsstätten 1 Person je angefangene 10 qm mit 3G, Raumnutzung nur durch 2 Personen, Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 
  • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen
  • Wettkampfveranstaltungen im Freien mit max. 750 Personen. Sind über 200 Personen vor Ort muss eine Maske getragen werden. In geschlossenen Räumen dürfen max. 250 Personen teilhaben. Die Erhebung der Daten zur Nachverfolgung bleibt. 


Bleibt die Inzidenz weiter unter 10 kann Rottweil frühestens ab Mittwoch die Inzidenzstufe 1 erreichen, was weitere Lockerungen (z.B. Öffnung der Diskotheken) mit sich bringt. Hoffen wir, dass die Inzidenz weiter sinkt. 

Es ist uns wichtig, Ihre Daten zu schützen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Das sind einerseits für den Betrieb der Seite notwendige Cookies, andererseits solche, die für Statistikzwecke, für die Anzeige von Videos und Kartenmaterial gesetzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche davon Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen eventuell nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.