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Bundestagswahl in Rottweil

Wahlamt der Stadt Rottweil informiert und weist angesichts von Corona auf Möglichkeit der Briefwahl hin

Am 26. September sind insgesamt knapp 60 Millionen Bundesbürger dazu aufgerufen, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wählen. In Baden-Württemberg ist es bereits die zweite Wahl nach der Landtagswahl im März, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfindet. Alle wichtigen Informationen hat das Wahlamt der Stadt Rottweil hier zusammengestellt:

Bürgermeister Dr. Christian Ruf, der Leiter des städtischen Wahlamts Hermann Leins und Mitarbeiterin Alisa Forn (von links) weisen vor dem Alten Rathaus angesichts der Corona-Pandemie ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Briefwahl hin
Foto copyright Stadt Rottweil - Tobias Hermann

Wie viele Stimmen sind bei der Wahl zu vergeben?

Bei der Bundestagswahl haben die Stimmberechtigten je zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten des Wahlkreises. Der Kandidat, der dabei in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wählt man die Kandidaten der Landeslisten der Parteien. Die Zweitstimme ist letztendlich entscheidend für die Sitzverteilung der Parteien im Parlament.

Vergleich zu früheren Wahlen:

Am 26. September sind in der Stadt Rottweil und ihren Ortsteilen mehr als 17.500 Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 9. September) haben bereits über 5.500 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Das sind schon jetzt 1.500 Personen mehr als bei der Bundestagswahl 2017 insgesamt.
 
Bei der Landtagswahl, die ebenfalls schon unter Corona-Bedingungen stattgefunden hat, waren es am Ende rund 6.500 Briefwahlanträge. Auch bei der Bundestagswahl wird im städtischen Wahlamt daher wieder mit mindestens 6.000 Briefwahlanträgen gerechnet.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist,
mindestens 18 Jahre alt ist,
seit mindestens 3 Monaten die Hauptwohnung im Bundesgebiet innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlbenachrichtigung:

Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rottweil eingetragenen Wahlberechtigten haben bis spätestens 5. September, einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkunden, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Neuerungen bei den Wahllokalen in Rottweil:

Bereits bei der Landtagswahl wurde wegen Corona die Zahl der Urnenwahlbezirke im Stadtgebiet von 26 auf 18 reduziert und im Gegenzug die Anzahl der Briefwahlbezirke von 4 auf 8 erhöht. Diese zahlenmäßige Aufteilung wurde für die Bundestagswahl belassen. Allerdings ergaben sich bei drei Wahlbezirken Änderungen des Wahllokals:
Das Wahllokal im Kindergarten „Am Birkenweg“ kann nicht mehr genutzt werden, da eine Durchführung dort aufgrund der Bestimmungen der Corona-Verordnungen des Landes nicht möglich ist. Das Wahllokal des Wahlbezirks 010-03 befindet sich nun in der Bildungsakademie, Steinhauserstraße 18.
Aufgrund der Bauarbeiten am Droste-Hülshoff-Gymnasium wurde das Wahllokal des Wahlbezirks 010-13 in das Albertus-Magnus-Gymnasium, Bismarckstraße 2 verlegt.
Das Wahllokal im Ortsteil Göllsdorf wurde vom Rathaus in die Mehrzweckhalle, Jungbrunnenstraße 53, verlegt, da dort mehr Platz vorhanden ist.
 
Alle Wahllokale wurden unter Corona-Gesichtspunkten vor Ort auf ihre Eignung hin überprüft. Bisherige Wahllokale an Standorten mit gefährdeten Personen, wie Alten- oder Pflegeheime, wurden generell ausgeschlossen. Unter dieser Prämisse wurden die Wahlräume insbesondere danach ausgewählt, dass die Einrichtung aller erforderlichen Arbeitsplätze und das Aufstellen der Wahlkabinen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander möglich sind, eine gute Belüftungsmöglichkeit gegeben ist und die Zugänge zum Wahlraum ausreichend Platz für den Besucherverkehr und das Halten von Abstand bieten.
 
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlhelfer

Auch während der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Wahlen nur möglich mit ehrenamtlichen Helfern, die am Wahlsonntag die Wahllokale besetzen. Diese sind entweder Mitarbeiter der Stadtverwaltung Rottweil oder Bürger der Stadt. In den insgesamt 26 Wahllokalen und dem Alten Rathaus sind am 26. September über 200 ehrenamtliche Helfer tätig. In den Wahllokalen sind sie von morgens um 7.30 Uhr bis nach 18 Uhr beschäftigt, bis die letzten Stimmen ausgezählt sind. Die Wahlhelfer im Alten Rathaus nehmen dann die Schnellmeldungen entgegen und übermitteln diese weiter an das Landratsamt.
 
Stadt Rottweil: Angesichts Corona bitte Briefwahl nutzen
 
Die Stadt Rottweil weist angesichts der Corona-Pandemie ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadtverwaltung Rottweil zurückgesendet beziehungsweise der Umschlag in die städtischen Briefkästen in Rottweil eingeworfen werden.
 
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Rottweil beantragt werden:
 
online unter www.rottweil.de oder mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (bis Donnerstag, 23. September, 12.00 Uhr möglich) oder
per Post, indem man die Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Rottweil zurückzuschickt oder in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Rottweil einwirft
per Fax (0741/494-337, „Wahlamt“) oder per E-Mail (wahlamt@rottweil.de) unter Angaben von Namen, Wohnanschrift und Geburtsdatum
 
Die Briefwahlunterlagen kann man bis spätestens Freitag, 24. September, 18 Uhr beantragen, wenn man dazu im Rathaus erscheint und die Unterlagen mitnimmt. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, beispielsweise wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
 
WICHTIG: Bei Briefwahl ist die Dauer des Postwegs zu beachten. Das gilt sowohl für den Antrag auf Briefwahlunterlagen als auch für die Briefwahl selbst. Briefwahlunterlagen müssen der Stadt Rottweil bis spätestens 18 Uhr am Wahltag vorliegen, später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt empfiehlt daher, Briefwahlunterlagen ab Donnerstag vor der Wahl besser direkt in die Briefkästen der Rathäuser und Ortschaftsverwaltungen einzuwerfen.
 
INFO: Wer Fragen zur Wahl hat, erreicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses unter Telefon 0741/494-214 oder per E-Mail an wahlamt@rottweil.de. Für Sehbehinderte Menschen gibt es spezielle Schablonen, die beim Ausfüllen der amtlichen Wahlzettel helfen. Diese können kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 0761/36122 angefordert werden.

Bürgermeister Dr. Christian Ruf, der Leiter des städtischen Wahlamts Hermann Leins und Mitarbeiterin Alisa Forn (von links) weisen vor dem Alten Rathaus angesichts der Corona-Pandemie ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Briefwahl hin
Foto copyright Stadt Rottweil - Tobias Hermann

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