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Neue Coronaregeln ab 27.12.2021

copyright Gerd Altmann - Pixabay.com

Und wieder wurden die Coronaregeln aktualisiert und vor allem deutlich verschärft. 

Eine der wichtigsten Änderungen ist wohl, dass bei vollständig geimpfte Personen oder Genesenen die letzte Impfung/Genesung bei 2G+ längstens 3 Monate zurückliegen darf, ansonsten gilt auch für diese Personen: Zutritt nur mit PCR-Test. 

Hinzu kommt eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen:
Bei nicht geimpften oder genesenen Personen gilt 1 Haushalt plus 2 weitere Personen. (Personen bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht dazu)
Ausschließlich geimpfte/genesene Personen - innen max. 10 Personen, außen max. 50 Personen (Personen bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht dazu)

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen zählt jetzt die 2G+Regel und eine Begrenzung von max. 50% der Kapzität - nicht mehr als 500 Personen.
  • In Kultureinrichtungen gilt die 2G+Regel (Ausnahme Archive und Landesbibliotheken - dort 3G mit PCR)
  • Beherbergungen: 2G - mit Ausnahme für geschäftliche Reisen und Härtefälle
  • Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt
  • Gastronomie: 2G+ und eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5 Uhr. Silvester auf Neujahr ab 1 Uhr
  • Freizeiteinrichtungen (Bäder, Parks, Zoos, Fitnessstudios): 2G+ (Betrieb von Dampfsaunen und -bäder, Warmlufträumen und ähnlichem ist untersagt)
  • Körpernahe kosmetische Dienstleistungen: 2G+, Friseurbetriebe 3G mit PCR-Test
  • Touristischer Verkehr: 2G+
  • Sport in Sportstätten: Innen 2G+, im Freien 2G
  • Sportveranstaltungen 2G+ bei maximaler Auslastung von 50%
  • Einzelhandel: 2G, ausgenommen Grundversorgung sowie Abhol- und Lieferangebote
  • Außerschulische Bildung: 2G+
  • Bildung: 3G
  • Discotheken und Clubs sind geschlossen

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