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Stadt Rottweil treibt Digitalisierung voran

Stadtverwaltung stellt Verwaltungsleistungen ab sofort online zur Verfügung
Pressemitteilung
copyright Stadt Rottweil / Hermann
Dr. Christian Ruf, Dominik Pfanner und Alexander Herzberg (von links) stellen im Neuen Rathaus die neuen digitalen Dienste der Stadt Rottweil vor. Sie sind über die städtische Webseite unter Online-Bürgerservice zu finden

Die Stadt Rottweil hat ihre Online-Angebote ausgebaut. Insgesamt 60 Leistungen können derzeit bequem online von zu Hause aus abgerufen werden. Das ständig wachsende Angebot soll die Grundlage für ein digitales Rathaus bieten, das 24 Stunden geöffnet hat und in dem Behördengänge zu jeder Zeit problemlos vom heimischen Sofa aus erledigt werden können. Aus diesem Grund wird auch die Erweiterung der städtischen Website www.rottweil.de zum digitalen Bürgerbüro weiter fortgesetzt.

Bei der Stadt Rottweil ist es aktuell möglich, 60 Verwaltungsleistungen in den Abteilungen Bürgerbüro, Ordnungsverwaltung, Kämmerei und der Geschäftsstelle Gemeinderat online zu beantragen. Auch der Bezahlvorgang einiger Leistungen, wie beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt oder der Beantragung eines Fischereischeins im Bürgerbüro kann digital über Zahlungsanbieter wie PayPal, giropay, paydirekt oder die Kreditkarte erfolgen.

Parallel dazu wird zum Beginn des nächsten Jahres die Möglichkeit geschaffen, im Bereich der Verwarnungsgelder per QR-Code-Scan online zu bezahlen. Eine weitere Möglichkeit der Bezahlung ist das Abscannen eines zusätzlich aufgedruckten Giro-Codes. Dieser ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern das automatisierte Ausfüllen der Überweisung in einer Banking-App, wenn diese die Funktion unterstützt.

„Mit dem Freischalten von 60 Leistungen machen wir einen weiteren großen Schritt hin zur digitalen Stadtverwaltung“, so Bürgermeister Dr. Christian Ruf. „Mit Hilfe der Digitalisierung erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und machen zugleich die Verwaltung zukunftsfähig.“

Die Grundlage bildet das sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ (OZG), welches den Kommunen vorgibt, wesentliche Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Als Plattform wird die Landesplattform Service-BW verwendet, die für die OZG-Umsetzung geschaffen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bürgerinnen und Bürger auf www.service-bw.de ein kostenloses Nutzerkonto anlegen. Die Verwaltungsleistungen, die bei der Stadt Rottweil digital beantragbar sind, können dann auch von der städtischen Website aus abgerufen werden. Diese sind jeweils mit den Leistungen von Service-BW verknüpft. Für die einzelnen Abteilungen der Verwaltung wurden zudem Behördenpostfächer eingerichtet, die eine Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den einzelnen Abteilungen ermöglichen.

„Der große Vorteil sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Stadtverwaltung ist, dass schriftliche Mehrfertigungen der Vergangenheit angehören und eine Vielzahl von Papieren einfach und bequem durch die digitale Antragsstellung ersetzt werden können“, so Dominik Pfanner, Verantwortlicher für die Verwaltungsdigitalisierung der Stadt Rottweil. Er merkt an, dass die 60 Leistungen, die nun online zur Verfügung stehen, nur der erste große Schritt der Digitalisierung der Stadtverwaltung und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind. „Die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung wird den persönlichen Gang in das Rathaus jedoch nicht ausschließen. Die Bürgerinnen und Bürger können nun vielmehr selbst entscheiden, ob sie ihre Anträge digital oder persönlich bei der Stadtverwaltung stellen möchten.“ Und Alexander Herzberg, Abteilungsleiter der Abteilung Kasse und Buchhaltung, ergänzt mit Blick auf wegfallende Abrechnungsprozesse: „Die Einführung der Onlinebezahlfunktion ist eine ,Win-Win‘ Situation für die Bürgerinnen und Bürger und die Stadtkasse.“

Ab sofort sind auf der städtischen Webseite www.rottweil.de in der Rubrik „Online-Bürgerservice“ unter anderem folgende digitalen Angebote abrufbar: Meldebescheinigungen, (Jugend-) Fischereischein, Landesfamilienpass, Auskunftssperren im Melderegister, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzab- und anmeldung, Gewerbeanmeldung, Waffenbesitzkarte, Plakatierungserlaubnis, Verkürzung der Sperrzeit, Hundab- und anmeldung und der Anwohnerparkausweis. Außerdem wurden die Beantragung von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über die Website des Bundes auf der städtischen Homepage und Service-BW verlinkt. Die Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung erfolgt über die Zentrale Vormerkung, die ebenfalls auf der Homepage der Stadt Rottweil zu finden ist, während Schulkinder zu Betreuungsangeboten in den Schulen auf den jeweiligen Homepages der Schulen angemeldet werden können.

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