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Zum Lärmschutz: Stadt erlässt neue Tempolimits

Gemeinderat setzt mit Beschluss Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union um
Pressemitteilung
copyright Stadt Rottweil/Hermann
Die neuen Schilder sind bereits montiert. Sobald die Hüllen abgenommen sind, treten die neuen Tempolimits in Kraft. Dies wird in den kommenden Tagen der Fall sein

Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat im Juli einen Lärmaktionsplan beschlossen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Zu diesem Zweck tritt in den kommenden Tagen auf mehreren Straßen im Stadtgebiet ein Tempolimit von 40 beziehungsweise 30 Stundenkilometern in Kraft. Die Zonen werden durch neu montierte Schilder entsprechend gekennzeichnet.

Der Gemeinderat setzt damit Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union und des Bundesimmissionsschutzgesetzes um. Für den Lärmaktionsplan hatte die Stadtverwaltung Verkehrszählungen durchgeführt und eine Karte erstellt, anhand derer die Lärmbelastung dargestellt wird. „Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Straßenzügen zu verbessern. Wir reduzieren damit zumindest ein Stück weit die Belastungen, die von den verkehrsreichen Straßenzügen in unserer Stadt ausgehen“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf.

Folgende Tempolimits wurden als Lärmschutzmaßnahmen beschlossen und gelten nun in den nachfolgend genannten Straßenzügen beziehungsweisen in Teilabschnitten: Ganztags Tempo 30 gilt künftig in der Ortsdurchfahrt Neukirch, in der Marxstraße, in der Stadionstraße, in der Heerstraße und in der Römerstraße. Außerdem gilt von 22 bis 6 Uhr in der Oberndorfer Straße und in der Schramberger Straße künftig Tempo 30. In der Tuttlinger Straße und in der Königstraße tritt ein ganztägiges Tempolimit von 40 Stundenkilometern in Kraft.

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Tempolimits wurden mit den Busbetreibern abgestimmt. Die neuen Verkehrsschilder sind teilweise schon seit geraumer Zeit montiert und waren bislang abgedeckt. Die Freigabe erfolgt jetzt nach der Überarbeitung der jeweils betroffenen Busfahrpläne.

Fachbereichsleiter Bernd Pfaff von der städtischen Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und wirbt um Akzeptanz für die ergriffenen Maßnahmen: „Der Lärmaktionsplan greift bei Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag. Die errechneten Belastungen machen in den genannten Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich, denn hier geht der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner vor.“ 

Der Lärmaktionsplan soll künftig regelmäßig hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen und gegebenenfalls geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden.

Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Rottweil 
www.rottweil.de (direkt zum Lärmschutzplan) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden.
Der Lärmaktionsplan kann zudem beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4 in 78628 Rottweil während der üblichen Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.

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