Kindergeld nach der Schule

Auch volljährige Kinder können Kindergeld erhalten
Pressemitteilung
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Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Grundsätzlich gilt, dass Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. 

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kinder-geld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Die Agentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden. Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hin-zieht, für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse, den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochzuladen. Der Antrag kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.
Bei Fragen ist die Familienkasse von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
kostenfrei unter 0800 4 5555 30 telefonisch erreichbar.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag: www.familienkasse.de