Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Die Stadt Rottweil ruft daher Interessierte zur Bewerbung auf und berät diese im Rahmen der Antragsstellung.
Zweck des Landesprogramms ist laut einer Pressemitteilung des Ministeriums, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden zu fördern. Unterstützt werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Mit dem Jahresprogramms 2025 sollen insbesondere Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne gesetzt und dabei auch der Klimaschutz berücksichtigt werden. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Gasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz gefördert. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 4. August bei der jeweiligen Gemeinde vorliegen. Für die Anträge mit dem Förderschwerpunkt Arbeiten ist die Abgabefrist spätestens der 22. August.
Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, kann sich an die Stadtverwaltung Rottweil wenden:
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung stehen unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
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