Die Bearbeitung von Bauanträgen beim Kreisbauamt des Landratsamts Rottweil ist seit Januar 2023 ausschließlich auf digitalem Wege möglich. Bislang wurde für die Antragsstellung „Service-BW“, die sogenannte E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg, genutzt. Dieser Antragsprozess steht ab November 2024 nicht mehr zur Verfügung – daraus ergeben sich Änderungen für alle, die einen Bauantrag stellen möchten.
Ab 1. November stehen bei Service-BW die Antragsprozesse zu baurechtlichen Verfahren gemäß Angabe des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen nicht mehr zur Verfügung. Deshalb ist eine generelle Umstellung auf die vom Land empfohlene bundeseinheitliche Lösung zur Digitalen Baugenehmigung erforderlich. Diese Plattform wurde vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und als Lösung gemäß des „Einer-für-Alle-Prinzips“ (EfA) allen anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
Schon Juli 2024 ist die Antragstellung im Landkreis über diesen Zugang eingerichtet. Auf der Homepage des Landratsamtes, www.landkreis-rottweil.de, stehen Informationen über die Stichwortsuche „Digitale Baugenehmigung“ zur Verfügung. Hier finden sich unter anderem Anleitungen zur Antragstellung vom Ministerium sowie Erläuterungen zur Kommunikation über die Plattform und auch Informationen zu den benötigten digitalen Antragsunterlagen. Außerdem gelangt man von dort über einen Link direkt zur Plattform für die Digitale Baugenehmigung des Landratsamts Rottweil.
Um die Antragsprozesse aufzurufen, sind spezielle Anforderungen zu beachten – insbesondere beim Thema Identifikation. Der Nachweis zur Identität der antragsstellenden Person soll durch zusätzliche technische Maßnahmen sichergestellt werden. Die Plattform bietet hierfür zwei Optionen: Man kann sich mit der Ausweis-App mittels Mobiltelefon und einem BUND-ID-Konto anmelden, hierzu wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion benötigt. Alternativ ist die Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat in Verbindung mit einem Unternehmenskonto möglich. Diese Option ist vor allem für Entwurfsverfasser vorgesehen.
Beide Möglichkeiten erfordern vorbereitende Maßnahmen durch den Antragssteller: Beim Unternehmenskonto erhält man zum Beispiel einen Teil der Zugangskennung per Post, sodass die Freischaltung im Einzelfall mehrere Wochen Vorlauf benötigt. Deshalb empfiehlt das Kreisbauamt dringend, sich rechtzeitig vor der Antragstellung zu informieren.
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