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Corona-Pandemie: Stadt Rottweil erlässt Verfügung

Kontakt-Büros in den beiden Rathäusern eingerichtet / Gemeinderat handlungsfähig

Die Stadt Rottweil hat heute eine neue Verfügung zur Corona-Pandemie erlassen. Sie ergänzt die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Pandemie und ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Rottweil vom Sonntag. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 15. Juni 2020.

„Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Landes und der Stadtverwaltung. Gesundheit hat Vorrang. Wir müssen jetzt vor allem unsere älteren Mitbürger und Menschen mit Vorerkrankungen schützen“, so Oberbürgermeister Ralf Broß am Mittwoch. Er fügt hinzu: „Die Vorgaben sind leider dringend notwendig, um die Pandemie einzudämmen. Wir sind uns alle bewusst, dass dies harte Einschnitte in unser gewohntes Leben bedeutet. Bitte seien Sie solidarisch und unterstützen Sie Menschen, die unsere Hilfe und Rücksicht besonders benötigen.“ Broß betont außerdem: „Bitte reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte so weit es geht. Ich wünsche Ihnen allen von ganzem Herzen: Bleiben Sie gesund!“

Alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Veranstalter auftritt oder Mitveranstalter ist, bleiben abgesagt. Auch alle Stadtführungen bleiben gestrichen. Dies gilt auch für Stadtführungen durch Dritte. Trauungen werden grundsätzlich nur im Trauzimmer in Rottweil durchgeführt. Zulässig sind nur kleine Trauungen mit Teilnehmern bis zu 15 Personen. Das Foyer oder andere Räume stehen für einen Sektempfang und ähnliches nicht zur Verfügung. 

Die Rathäuser mit ihren Standorten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorgänge sind möglichst schriftlich, telefonisch oder online zu bearbeiten

In Ergänzung der Corona-Vorordnung des Landes bleiben folgende städtische Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dominikanermuseum, Kinder- und Jugendreferat, Jugendkunstschule, Lorenzkapelle, Musikschule, Salinemuseum, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei, Tourist-Information und Volkshochschule.

Für Versammlungen, sonstige Veranstaltungen und Zusammenkünfte werden städtische Räume und Gebäude vorerst nicht vermietet.

Über die Verfügung hinaus gibt die Stadtverwaltung folgende Informationen bekannt:

  • Für Amtsgeschäfte, die zwingend ein persönliches Erscheinen erfordern, wurden in den beiden Rathäusern in der Innenstadt Kontaktbüros eingerichtet. Für die Dienststellen im Alten Rathaus ist dies das Bürgerbüro. Im Neuen Rathaus wurden zwei Büros im Bereich der Schulgasse eingerichtet. Bitte beachten: Termine sind hier nur nach vorheriger Vereinbarung mit den Dienststellen der Stadt Rottweil möglich.
  • Für allgemeine Fragen dient weiterhin die Telefonnummer 0741/494-0 als Bürgertelefon. Bei konkreten Anfragen an einzelne Dienststellen wählen Sie bitte die direkte Durchwahl oder den Weg per E-Mail.
  • Die Maßnahmen dienen der Verringerung des Infektionsrisikos und damit der Gesundheit der gesamten Bevölkerung. Daher prüft das Ordnungsamt der Stadt Rottweil die Einhaltung der Corona-Verordnung des Landes. Durch Rundgänge wird sichergestellt, dass die Verbote und Einschränken eingehalten werden. Diese Kontrollen haben bereits stattgefunden und werden auch weiterhin durchgeführt.
  • Die Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 18. März, wurde aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt. Dies haben Oberbürgermeister Ralf Broß und die Fraktionssprecher der Rottweiler Gemeinderatsfraktionen gemeinsam entschieden. Die Gemeinderatssitzung am 25. März wird in die Stadthalle verlegt. Es werden nur nichtöffentliche Tagesordnungspunkte behandelt, daher sind keine Besucher zugelassen. In den Osterferien finden regulär keine Sitzungen statt. Über die Sitzungstermine nach den Osterferien wird die Stadt Rottweil rechtzeitig informieren. Das zentrale kommunale Entscheidungsorgan ist auch während der Corona-Krise handlungsfähig: Die Stadt wird die in der Gemeindeordnung vorgegebenen Möglichkeiten wie beispielsweise Umlaufverfahren nutzen, sofern es um einfache Sachverhalte geht. Als Teil der systemkritischen Infrastruktur kann der Gemeinderat auch trotz Versammlungsverbots zusammentreten. Zudem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Oberbürgermeister im begründeten Einzelfall Eilentscheidungen trifft. Hier wurde vereinbart, dass zuvor die Mitglieder des Ältestenrates eingebunden werden.

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