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Corona-Verordnung ermöglicht Lockerungen in Rottweil

Dominikanermuseum, Musikschule und Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet
copyright Frank Chudoba

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es auch in Rottweil einige Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass weiterhin strenge Auflagen zum Infektionsschutz gelten

„Die gelockerte Corona-Verordnung des Landes erlaubt es uns, einige der Schutzmaßnahmen zu reduzieren, so dass wir gerade auch für Familien mit Kindern und im Bildungsbereich ein stückweit wieder mehr Lebensqualität ermöglichen können“, so Oberbürgermeister Ralf Broß, der aber zugleich mahnt: „Das Virus ist noch nicht besiegt. Es ist weiterhin große Vorsicht geboten. Die Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen, das Abstandsgebot und auch die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr sind weiter wichtig und richtig.“

Das Dominikanermuseum wird ab Donnerstag, 7. Mai, wieder öffnen. Es gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten. Stadtmuseum und Lorenzkapelle bleiben vorerst geschlossen. Die Museumsleitung hat angekündigt, dass zunächst im Dominikanermuseum Erfahrungen gesammelt werden sollen, um zu entscheiden, wie im Stadtmuseum und in der Lorenzkappelle verfahren werden kann, um auch diese schrittweise öffnen zu können. Im Dominikanermuseum wurden bereits die Hygienemaßnahmen angepasst, beispielsweis Plexiglaswände im Kassenbereich angeschafft. Schulklassen, Gruppen und auch öffentliche Führungen wird es als Vorsichtsmaßnahme gegen eine weitere Ausbreitung des Virus zunächst nicht geben.

Die städtische Musikschule wird ab Mittwoch, 6. Mai schrittweise gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums für den Unterricht mit einzelnen Schülern in einigen Fächern geöffnet. Es gelten strengen Auflagen bezüglich des Ansteckungsschutzes für Schüler und Lehrkräfte. Unterricht für Blasinstrumente und Gesang ist im Musikschulgebäude sowie auch in sonstigen öffentlichen Räumen weiterhin untersagt. Die zugelassenen Schüler werden von der Musikschule und ihren Lehrkräften persönlich informiert. Vorerst dürfen nur Musikschüler das Musikschulgebäude und ausschließlich zu ihrem persönlichen Unterrichtstermin betreten. Ausnahmen bezüglich einer Begleitperson bei kleineren Kindern bedürfen der vorherigen Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft. Keinesfalls dürfen Personen mit Erkältungssymptomatik das Musikschulgebäude betreten. Das Büro der Musikschule bleibt vorerst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Angebote sollen parallel weiterbestehen, um die Bereiche abzudecken, die weiterhin untersagt sind beziehungsweise um Schüler zu erreichen, die noch keinen Unterricht vor Ort wünschen. 

Die Volkshochschule (VHS) der Stadt Rottweil bleibt gemäß Corona-Verordnung bis auf Weiteres für den Unterricht geschlossen. Auch die VHS wird daher weiterhin ihr Online-Kursangebot aufrechterhalten.

Die städtischen Spielplätze sind ab Mittwoch wieder unter Auflagen geöffnet. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz vor einer Ausbreitung des Corona-Virus sind weiterhin einzuhalten. Geschlossen bleiben gemäß Corona-Verordnung Bolzplätze und alle anderen Sportstätten. 

Vorsichtig gelockert werden auch die Regelungen für Trauungen: Im Alten Rathaus sind diese wieder bis zu einer Zahl von 14 Personen möglich. Allerdings ist der Teilnehmerkreis auf Familienangehörige und darüber hinaus unverzichtbare Personen begrenzt. Dasselbe gilt für Trauungen in den Ortschaften, zudem ist auch dort die zulässige Personenzahl entsprechend der örtlichen Gegebenheiten begrenzt. 

INFO: Die Rathäuser mit ihren Standorten Altes Rathaus und Neues Rathaus bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Zwingend nötige persönliche Termine sind im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen zu vereinbaren. Das Bürgerbüro mit Ausländerbehörde, Standesamt, der Wohngeldbehörde und der Rentenstelle sind nach telefonischer Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen geöffnet, Telefon 0741/494-0. Dasselbe gilt auch für die Ortschaftsverwaltungen. 

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