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Spielplätze wieder geöffnet

Stadt und Sozialministerium: Bitte Hygieneauflagen beachten!
copyright Städtetag Baden-Württemberg
Stadt und Landesregierung weisen mit Plakaten auf die neuen Regeln auf den Spielplätzen hin (Grafik: Städtetag Baden-Württemberg).

Seit heute dürfen Spielplätze in Baden-Württemberg wieder geöffnet werden. Die kommunalen Landesverbände – Städtetag und Gemeindetag – haben zusammen mit dem Sozialministerium am Dienstag Empfehlungen herausgegen. Die Stadt Rottweil wird diese an den Spielplätzen anbringen und bittet insbesondere die Eltern um Beachtung.
 
Folgende Punkte gilt es zu berücksichtigen, um das Infektionsrisiko der Kinder zu reduzieren:
 

  • Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona- Verordnung des Landes. 
  • Gemeinsames Essen und Trinken ist nicht erlaubt, Körperkontakt der Kinder sollte vermieden werden.
  • Es wird eine zulässige Höchstzahl der Kinder für die Spielplätze festgelegt, diese ist abhängig von der Größe des Spielplatzes.
  • Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.

 
„Wir freuen uns, dass die insgesamt 52 Spielplätze der Stadt wieder geöffnet werden können. Gerade für Familien mit Kindern ist dies sicherlich eine willkommene Erleichterung“, so Bürgermeister Dr. Christian Ruf. Die Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Wochen nach Einschätzung der Stadtverwaltung ganz überwiegend sehr besonnen und diszipliniert die Vorgaben zum Infektionsschutz beachtet. „Hierfür sind wir sehr dankbar. Wir vertrauen bei der Öffnung der Spielplätze auf das Verantwortungsbewusstsein der Erziehungsberechtigten, die sicherlich mit der nötigen Umsicht auf ihre Kinder achtgeben werden“, so Dr. Ruf. Im Übrigen wird der Gemeindevollzugsdienst im Rahmen seiner üblichen Kontrollgänge selbstverständlich auch ein Auge auf das Geschehen auf den Spielplätzen haben und ist im Hinblick auf die neuen Regelungen entsprechend sensibilisiert.
 
INFO: Bolzplätze müssen aufgrund der Corona-Verordnung wie alle anderen Sportstätten bis auf Weiteres noch geschlossen bleiben.

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