Zum 11. Mai ist die neue „Corona-Verordnung Sportstätten“ in Kraft getreten. Diese beinhaltet die von den Sporttreibenden lange erhofften Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports. Ab Montag, 11. Mai, sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Entsprechend stehen ab sofort auch die städtischen Sportanlagen wieder zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung informierte die Vereine in einem Rundmail über die Bedingungen des Landes, unter denen ein Trainingsbetrieb wieder zugelassen wird. Oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen erfolgen. Der Beginn erfolgt nun in einer ersten Stufe mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien. „Es ist gut, dass den Vereinen ein Schritt in Richtung Normalität ermöglicht und der Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder zugelassen wird. Dennoch meine dringende Bitte an alle Sportbegeisterten in Rottweil: Seien Sie weiterhin vorsichtig, das Virus ist leider noch lange nicht besiegt“, so Oberbürgermeister Ralf Broß in einer ersten Reaktion.
Hier die Regelungen aufgrund der Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg im Überblick:
Der Sport- und Trainingsbetrieb kann aufgenommen werden, wenn Sportangebote
Weitere Punkte die es zu beachten gilt:
Beispielsweise für Fußballmannschaften oder andere Mannschafts- und Kontaktsportarten bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
Die Corona-Sportverordnung findet sich hier.
Die Stadt weist darauf hin, dass die öffentlichen Bolzplätze nach wie vor geschlossen bleiben. Auch die Nutzung der Sportplätze außerhalb eines geregelten Trainingsbetriebs ist nicht gestattet.
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