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Wiederaufnahme Trainingsbetrieb Breitensport

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Zum 11. Mai ist die neue „Corona-Verordnung Sportstätten“ in Kraft getreten. Diese beinhaltet die von den Sporttreibenden lange erhofften Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports. Ab Montag, 11. Mai, sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Entsprechend stehen ab sofort auch die städtischen Sportanlagen wieder zur Verfügung. 

Die Stadtverwaltung informierte die Vereine in einem Rundmail über die Bedingungen des Landes, unter denen ein Trainingsbetrieb wieder zugelassen wird. Oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen erfolgen. Der Beginn erfolgt nun in einer ersten Stufe mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien. „Es ist gut, dass den Vereinen ein Schritt in Richtung Normalität ermöglicht und der Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder zugelassen wird. Dennoch meine dringende Bitte an alle Sportbegeisterten in Rottweil: Seien Sie weiterhin vorsichtig, das Virus ist leider noch lange nicht besiegt“, so Oberbürgermeister Ralf Broß in einer ersten Reaktion.
 
Hier die Regelungen aufgrund der Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg im Überblick:
 
Der Sport- und Trainingsbetrieb kann aufgenommen werden, wenn Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder pri­vaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 – 2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mann­schaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der ge­meinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen blei­ben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen un­tersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

 
Weitere Punkte die es zu beachten gilt:

  • Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. 
  • Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. 
  • Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem sind Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich sind.

Beispielsweise für Fußballmannschaften oder andere Mannschafts- und Kontaktsportarten bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.

Die Corona-Sportverordnung findet sich hier.

Die Stadt weist darauf hin, dass die öffentlichen Bolzplätze nach wie vor geschlossen bleiben. Auch die Nutzung der Sportplätze außerhalb eines geregelten Trainingsbetriebs ist nicht gestattet.

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