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Der kosmetische Fußpfleger, darf lediglich pflegerische, dekorativ kosmetische Maßnahmen am Fuß durchführen. Während der Podologe, mindestens 2 -3 Jahre eine Fachausbildung mit einer staatlichen anerkannten Prüfung abschliesst, ist die Schulung zum Fußpfleger zeitlich sehr viel kürzer.

Einem Podologen ist nach dem Gesetz die präventive, therapeutische- und rehabilitative Behandlung am- von Schädigungen bedrohten, bzw. bereits geschädigtem Fuß erlaubt. Er betreibt, im Gegensatz zum Fußpfleger, die "medizinische" Fußpflege.

Ihre Füße, sind somit bei mir in besten Händen...

... und arbeite nach dem Prinzip:

... all mein Wissen und Können, wärend meiner Behandlung an sie weiterzugeben, versuche Gefahren frühzeitig zu erkennen, - die Probleme zu beheben, Schmerzen zu lindern, ihre Füße und damit ihren ganzen Körper vorbeugend zu stärken.

Ich freue mich auf sie und ihre Füße !

Barbara van der Ven-Klein

Fachpraxis für Podologie Barbara van der Ven-Klein
Württemberger Straße 3
78628 Rottweil - Göllsdorf

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