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Lockdown ab Montag 02.11.2020 legt Gastronomie, Tourismus und Sport lahm

Radikale Vier-Wochen-Therapie gegen Corona
Gerd Altmann - Pixabay.com CC0 Creative Commons

Bund und Länder haben sich auf zahlreiche neue Corona-Regeln geeinigt. Ab Montag den 2. November gelten die Regeln für einen "Teil-Lockdown", von dem besonders Einrichtungen zur Freizeitgestaltung betroffen sind.

Wir müssen jetzt handeln, um den exponentiellen Wachstum zu unterbrechen. Dennoch war es das Hauptziel, die Wirtschaft zu schützen und Kindergärten und Schulen offen zu halten.

so Kanzlerin Angela Merkel. 
Die Maßnahmen gelten bis Ende November. Nach 14 Tagen werden Bund und Länder sich wieder treffen und die Infektionszahlen nach den neuen Beschlüssen betrachten. Ein Hauptziel ist es, die Zahl der positiv getesteten Menschen bundesweit wieder unter 50 pro 100.000 Einwohner zu bekommen. Nur so ist es den Gesundheitsämtern möglich, alle Infektionen komplett nachzuverfolgen. Ab Montag, den 2.11.2020 gelten folgende Regelungen auch im Landkreis Rottweil:

  1. Strengere Kontaktregelungen:
    Es dürfen sich in privaten und öffentlichen Räumen maximal 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammen aufhalten.
  2. Bars, Restaurants, Clubs, Discotheken und Kneipen werden geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen ist erlaubt. Kantinen dürfen öffnen.
  3. Alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und Amateursportbetrieb. Profisport ist weiter möglich - allerdings ohne Zuschauer.
  4. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatoo-Studios müssen schließen. Friseure dürfen weiter öffnen. Medizinisch notwendige Anwendungen wie z.B. Physiotherapie ist weiter möglich.
  5. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings mit verschärften Hygieneregeln
  6. Schulen und Kindergärten bleiben offen - auch hier wird es wohl eine Verschärfung der Hygieneregeln und ein flexibles und ungewöhnliches Handeln geben.
  7. Gottesdienste bleiben erlaubt
  8. Eine Beherbergung von Besuchern zu touristischen Zwecken ist für den November untersagt.

Diese Maßnahmen stoßen jedoch bei Wissenschaftlern und Ärzteverbänden auf deutliche Kritik.
Man würde es weiterhin versäumen, Risikogruppen besser zu schützen, auch gebe es aus ihrer Sicht keine langfristige Strategie. Strenge Maßnahmen in den Nachbarländern hätten nicht zur erhofften Entspannung der Corona-Lage geführt. Die Reduzierung der Risikokontakte und die Einhaltung der Hygieneregelungen seien zweifelsohne notwendig. 

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zusammen mit den Virologen Hendrik Streek und Johannes Schmidt-Chanasit: "Wir erleben bereits die Unterlassung anderer dringlicher medizinischer Behandlungen, ernst zu nehmende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen durch soziale Deprivation und Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige, vieler kultureller Einrichtungen und eine zunehmende soziale Schieflage als Folge."
Zur sehenswerten Pressekonferenz des KBV am 28.10.2020 (Mit einer Fragerunde renommierter Zeitungen und Medienanstalten. Dauer 1:27 Std., veröffentlicht noch vor der Verkündigung der Maßnahmen).

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