Bund und Länder haben sich auf zahlreiche neue Corona-Regeln geeinigt. Ab Montag den 2. November gelten die Regeln für einen "Teil-Lockdown", von dem besonders Einrichtungen zur Freizeitgestaltung betroffen sind.
so Kanzlerin Angela Merkel.
Die Maßnahmen gelten bis Ende November. Nach 14 Tagen werden Bund und Länder sich wieder treffen und die Infektionszahlen nach den neuen Beschlüssen betrachten. Ein Hauptziel ist es, die Zahl der positiv getesteten Menschen bundesweit wieder unter 50 pro 100.000 Einwohner zu bekommen. Nur so ist es den Gesundheitsämtern möglich, alle Infektionen komplett nachzuverfolgen. Ab Montag, den 2.11.2020 gelten folgende Regelungen auch im Landkreis Rottweil:
Diese Maßnahmen stoßen jedoch bei Wissenschaftlern und Ärzteverbänden auf deutliche Kritik.
Man würde es weiterhin versäumen, Risikogruppen besser zu schützen, auch gebe es aus ihrer Sicht keine langfristige Strategie. Strenge Maßnahmen in den Nachbarländern hätten nicht zur erhofften Entspannung der Corona-Lage geführt. Die Reduzierung der Risikokontakte und die Einhaltung der Hygieneregelungen seien zweifelsohne notwendig.
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zusammen mit den Virologen Hendrik Streek und Johannes Schmidt-Chanasit: "Wir erleben bereits die Unterlassung anderer dringlicher medizinischer Behandlungen, ernst zu nehmende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen durch soziale Deprivation und Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige, vieler kultureller Einrichtungen und eine zunehmende soziale Schieflage als Folge."
Zur sehenswerten Pressekonferenz des KBV am 28.10.2020 (Mit einer Fragerunde renommierter Zeitungen und Medienanstalten. Dauer 1:27 Std., veröffentlicht noch vor der Verkündigung der Maßnahmen).
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