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Baden-Württemberg beschließt Verschärfung der Quarantäne

Gerd Altmann - Pixabay.com CC0 Creative Commons

UPDATE vom 25.02.2021:

Aufgrund der deutlich ansteckenderen Virusmutationen hat das Land Baden Württemberg jetzt die Quarantäneverordnung verschärft. So müssen positiv Getestete mit nachgewiesener Infektion der britischen oder südafrikanischen Variante jetzt 14 Tage statt 10 Tage in Quarantäne. 
Auch die Kontaktpersonen ersten Grades trifft diese neue Quarantäneverordnung. Lediglich Schüler können sich nach 5 Tagen in Quarantäne mit einem negativen Test sozusagen Freitesten. 
Auch die Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet mit einer Inzidenz über 200 wird verschärft. Ein Freitesten aus der Quarantäne ist hier nicht mehr möglich. 
Wer aus einem Land einreist mit Virusvarianten wie z.B. Großbritannien muss ebenfalls 14 Tage in Quarantäne. 

 

UPDATE vom 14.01.2021:

Jetzt ist es raus: Die Schulen und Kitas bleiben aufgrund der hohen positiven Testzahlen auch in Baden Württemberg weiter geschlossen.

Die Notbetreuung bleibt geöffnet. Herr Kretschmann betont in der Pressekonferenz, dass diese auch nur im Notfall in Anspruch genommen werden soll.

Herr Kretschmann geht von einer Verlängerung des Lockdowns aus und möchte sich bereits in der kommenden Woche mit den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin über weitere Schließungen beraten, da seiner Ansicht nach der durch die Schließung der Kita und Grundschulen verursachte Schaden bei den kleineren Kindern, den pandemischen Schaden überwiegt.

Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen müssen weiter ausgearbeitet werden.

Frau Eisenmann betont, dass es einer Perspektive für die Kinder bedarf, da die körperlichen und psychischen Schäden groß sind. Daher benötigen die Kinder einen anderen Stellenwert bei der Planung des weiteren Vorgehens. Erst recht, wenn die Infektionszahlen länger oberhalb der 50er Inzidenzmarke liegen.

UPDATE vom 08.01.2021: 

Winfried Kretschmann verkündete heute, dass die Kontaktregelung (nicht mehr als eine Person) in Baden Württemberg NICHT für Kinder unter 14 Jahre gilt. Dennoch bleibt der Kontakt auch für Kinder auf zwei Haushalte beschränkt. 
D.h. dass sich eine Mutter mit einem Kind auch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen darf, wenn dann zwei oder mehr Kinder unter 14 Jahren aus diesem Haushalt dabei sind. 
Es wird aber dringend empfohlen feste Haushaltspartnerschaften zu bilden, damit kein Haushaltshopping entsteht. Dies gilt auch für Treffen im Freien!

UPDATE vom 05.01.2021: Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021

Alle bisher bestehenden Maßnahmen gelten bis zum 31.01.2021 weiter.

  • Einzig Click&Collect wird ab kommenden Montag wieder erlaubt sein. Sie können Ihre Ware im Einzelhandel bestellen und dann vor Ort abholen. 
  • Schulen und Kitas bleiben, bis auf die Notbetreuung, weiter geschlossen. Die Schulen wechseln nach den Ferien ins Homeschooling. Man hält sich allerdings die Option offen, Kitas und Grundschulen ab dem 18.01.2021 wieder zu öffnen, wenn die Infektionszahlen der kommenden Woche dies zulassen.
  • "Private Zusammenkünfte werden noch stärker als bisher beschränkt", so Ministerpräsident Kretschmann. Ein Hausstand dürfe sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder unter 14 Jahren zählen jetzt mit. 
  • Betriebskantinen dürfen Speisen und Getränke nur noch zur Mitnahme anbieten.
  • "Private Zusammenkünfte werden noch stärker als bisher beschränkt", so Ministerpräsident Kretschmann. Ein Hausstand dürfe sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.
  • In Landkreisen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Hiermit soll dem Tagestourismus entgegengewirkt werden.
    Diese Regelung schließt sich Baden-Württemberg mit der Verordnung zum 25.01.2021 nicht (mehr) an!
  • Die Arbeitstage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld werden auch für dieses Jahr verdoppelt. Das heißt, dass pro Elternteil statt 10 Tage ein Anspruch für 20 Tage besteht und für Alleinerziehende für 40 Tage. Dieser Anspruch gilt bei Krankheit des Kindes oder wenn wegen Corona eine Einrichtung nicht besucht werden kann und das Kind daheim betreut wird. 
  • Wer künftig aus Risikogebieten einreist muss sich direkt bei der Einreise oder bis zu 48 Stunden davor einem PCR-Test unterziehen. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne bleibt bestehen. 

 

UPDATE vom 13.12.2020: Ab dem 16.12.2020 gilt wieder ein kompletter Lockdown im ganzen Land. 

Der Einzelhandel muss schließen. Wochenmärkte und Handel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel und Weihnachtsbaumverkäufe bleiben geöffnet. Ebenso Physiotherapie und Podologie.

Die Schulen und Kitas werden ab kommenden Mittwoch schließen. Eine Notbetreuung wird eingerichtet.

Gottesdienste dürfen unter verschärften hygienischen Auflagen stattfinden.
Ansonsten gelten die Ausgangsbeschränkungen unverändert weiter - wie bereits ab dem 11.12.2020.

Dies gilt vorerst bis zum 10.01.2020

 

UPDATE vom 11.12.2020: Ab morgen treten in Baden Württemberg Ausgangsbeschränkungen in Kraft.
Ausnahmen tagsüber von 5-20 Uhr:

  • Berufsausübung
  • Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre sind nd ausgenommen)
  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arztbesuche für Mensch und Tier
  • Sport oder Bewegung an der frischen Luft (mit Personen aus dm eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren (etwa "Gassi gehen")
  • Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen

Ausnahmen Nachts (20 bis 5 Uhr):

  • Berufsausübung
  • Arztbesuche für Mensch und Tier
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren (etwa Gassi gehen)

Mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage vom 24.12. bis 27.12.2020 sind Versammlungen nach 20 Uhr verboten.

Der Alkoholausschank auf öffentlichen Plätzen wurde untersagt. 
Die Geschäfte und Schulen sollen wie gewohnt geöffnet bleiben. Diese Einschränkungen gelten vorerst für 4 Wochen. Spätestens ab dem 10.01.2021 gilt ein totaler Lockdown als so gut wie sicher. In einigen Tagen soll es ein Treffen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin geben, in dem über einen früheren, landesweiten Lockdown beraten wird. 

 

UPDATE vom 03.12.2020:  Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten haben bereits am 02. Dezember eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 10.Januar 2021 festgelegt. Damit wollen Sie den betroffenen Firmen die notwendige "Planungssicherheit" geben. 

Am 04.01.2021 ist ein erneutes Treffen geplant um das weitere Vorgehen zu besprechen. 
Wichtig für geschlossene Betriebe ist, dass eine Entschädigung nicht mehr nach Umsatz erfolgen kann. 

UPDATE vom 01.12.2020: Für die Klassen 1-7 findet regulärer Unterricht für den 21. und 22. Dezember statt. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen ausgesetzt und die Entscheidung, die Kinder daheim zu lassen liegt bei den Eltern. Ab Klasse 8 gilt Fernunterricht um die Kontakte für einen etwas längeren Zeitraum vor den Feiertagen zu reduzieren. Regulärer Beginn der Weihnachtsferien ist der 23.12.2020.

Dürfen Restaurants öffnen? Darf ich wieder ins Fitnesscenter? Mit wie vielen Personen darf ich die Weihnachtsfeiertage verbringen? Bleiben Schulen geöffnet? Bund und Länder haben am Mittwoch über die weiteren Corona-Maßnahmen beraten. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Betriebe von Interesse, die seit Wochen ihren Betrieb seit Wochen einstellen mussten. 

Welche Maßnahmen wären nach jetzigen Stand möglich?

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass für Gebiete mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (innerhalb von sieben Tagen) weitere Einschränkungen erfolgen sollen. Davon sollen insbesondere Schulen und der Einzelhandel betroffen sein. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann solle dann in Schulen der Wechselunterricht eingeführt werden. Daß bedeutet, dass Klassen in Kleingruppen in einer Art Schichtsystem im Wechsel mal im Klassenraum, mal zu Hause digital unterrichtet werden sollen.

Die Schulferien in Baden-Württemberg sollen bereits am 19. Dezember beginnen. Hier soll eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern eingerichtet werden.

Die Beschränkung der Kontakte bleibt grundsätzlich - neben den Hygieneregeln - oberstes Ziel zur Reduzierung der Infektionsrate. So sollen nur maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahre würden nicht mitgezählt.
Die Maskenpflicht solle zudem weiter verschärft werden. Nach Ansicht des Bundes gelte die Maskenpflicht dann an allen Orten mit Publikumsverkehr, selbst unter freien Himmel. Zudem beim längeren Aufenthalt in engen Räumen mit anderen Menschen, selbst auf dem Arbeitsplatz, wenn der Abstand von mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die jeweiligen Orte müssten die jeweiligen Behörden festlegen.

Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen bleiben. 
Die betroffenen Geschäfte und Einrichtungen sollen "entschädigt" werden.

Die Zahl der Personen (Kunden und Verkaufspersonal) werden im Handel abhängig von der Verkaufsfläche weiter begrenzt. Bei Verkaufsflächen bis zu 800 qm darf höchsten eine Person je 10 qm, bei größeren Flächen eine Person je 20 qm im Geschäft befinden. 

Auf belebten Plätzen soll Feuerwerk verboten werden, an anderen Plätzen solle freiwillig darauf verzichtet werden. Diese Maßnahme soll Menschenansammlungen vermeiden und das Krankenhauspersonal entlasten.

Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und private Reisen, inbesondere touristische Reisen ins Ausland sollen unterlassen werden. Man habe über ein Verbot von Skiurlaub bis zum 10. Januar verhandelt.

Weihnachten im kleinen Rahmen feiern

Über die Weihnachtsfeiertage sollen strenge Kontaktbeschränkungen gelockert werden.
So könnten bis zu 10 Personen aus verschiedenen Familien zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahre würden nicht mitgezählt. Als Zeitraum wurde der 23. bis 27. Dezember ins Auge gefasst.

Diese Maßnahmen seien noch nicht offiziell beschlossen.
Die Details sollen am Donnerstag, den 26.11.2020 im baden-württembergischen Landtag besprochen werden. Anschließend wird Ministerpräsident Kretschmann in einer Regierungsansprache über die Ergebnisse berichten.

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