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Lockdown bis 14. Februar 2021 verlängert, Maskenpflicht ausgeweitet

Gerd Altmann - Pixabay.com CC0 Creative Commons

Trotz rückläufiger positiver Testergebnisse und gesunkenem R-Wert sollen die bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14.02.2021 verlängert und ergänzt werden. 

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte bei der Presseerklärung, dass es ganz sicher scheint, dass die Virusmutationen auch Deutschland überschwemmen und die Lage akut verschärfen wird. Dem müsse man vorgreifen und vor diese Welle kommen. Da bleibe nur die Möglichkeit, so sein Wortlaut, die Ausbreitung der Mutanten zu verlangsamen und durch eine erhöhte Sequentierung der Viren das Vorkommen zu erkennen und zu isolieren. 

Daher wurden zu den bisherigen Maßnahmen folgende Ergänzungen beschlossen:

  • Die Überbrückungshilfen werden verbessert.
  • Dringender Apell an die Menschen, sich mit möglichst nur einen Kontakthaushalt zu treffen.
  • Maskenpflicht wird ab 25.Januar) erweitert. Stoffmasken sind nicht mehr ausreichend. In Geschäften und Öffentlichen Nahverkehr sind nur medizinische Masken, FFP2, KN95 oder N95 Masken zulässig.
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen, sofern der Beruf dies zulässt. Ist ein Homeoffice nicht möglich, muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. 
  • Es wird sich für eine EU-weite Abstimmung für einheitliche Regelungen eingesetzt, um weitere Grenzkontrollen überflüssig zu machen. 
  • Schulen und Kitas bleiben bis zum 14.02.2021 geschlossen. Baden Württemberg hält sich eine Öffnung von Kitas und Grundschulen offen, sofern die Infektionslage dies zulässt. 

Ausgehend von einer "Zielinzidenz" von 50 oder weniger positiv Getesteter pro 100.000 Einwohner bleibt es fraglich, ob ab dem 15.02.2021 ein Ende des Lockdowns abzusehen ist. 

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