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Landtagswahl im Zeichen von Corona

Wahlamt informiert über Änderungen der Wahlbezirke / Tipps zur Briefwahl
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Bis zum 21. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März versandt. In Rottweil gibt es Änderungen bei den Wahllokalen: So werden einige Wahlbezirke zusammengelegt. Dafür gibt es zusätzlich Briefwahlbezirke, da angesichts der Corona-Pandemie mit einem besonders starken Gebrauch vom Briefwahlrecht gerechnet wird.

Die Anzahl der Briefwahlbezirke wird wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von Briefwählern von vier auf acht Briewahlbezirke verdoppelt. Gleichzeitig werden die Urnenwahlbezirke von ursprünglich 26 Urnenwahlbezirken auf 18 Urnenwahlbezirke reduziert.
 
Folgende Wahlbezirke werden zusammengelegt:
 

  • Kindergarten „Auf der Brücke“ und Kindergarten „Hegneberg“: Wahllokal wird der Kindergarten „Hegneberg“ sein.
  • Kindergarten „Hinterprediger“ und Kindergarten „Am Birkenweg“: Wahllokal wird der Kindergarten „Am Birkenweg“ sein.
  • „Altes Gymnasium“ (Teile davon) und Eichendorffschule: Wahllokal wird die Eichendorffschule sein.
  • „Altes Gymnasium“ (Teile davon) und Adolph-Kolping-Haus: Wahllokal wird das Adolph-Kolping-Haus sein.
  • Johanniterschule und Dr. Ulrich-Regelmann-Haus: Wahllokal wird die Johanniterschule sein.
  • Albertus-Magnus-Gymnasium und Leibniz-Gymnasium: Wahllokal wird das Leibniz-Gymnasium sein
  • Vereinshaus Altstadt und Römerschule: Wahllokal wird die Römerschule sein.
  • Vinzenz von Paul-Hospital und Vereinshaus Bühlingen: Wahllokal wird das Vereinshaus Bühlingen sein
  • Rathaus Göllsdorf und Katholischer Gemeindesaal Göllsdorf: Wahllokal wird das Rathaus Göllsdorf sein.

 
Kleine Änderungen sind auch bei den anderen Wahlbezirken gemacht worden. Die Wahlberechtigten finden ihren jeweiligen Wahlbezirk auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. „Wir bitten alle Wahlberechtigten, in ihrer Wahlbenachrichtigung genau nachzuschauen, in welchem Wahllokal sie diesmal wählen dürfen“, so Hermann Leins vom städtischen Wahlamt.
 
Hinweise zur Briefwahl:
 
Briefwählerinnen und -wähler bittet das städtische Wahlamt, von der online-Antrags-Funktion rege Gebrauch zu machen. Ebenfalls ist es möglich, per Brief, per Fax oder per E-mail den Antrag zu stellen. Gerne darf der Antrag auch in einen der Rathaus-Briefkästen (einschließlich Rathäuser in den Ortsteilen) eingeworfen werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus gesetzlichen Gründen nicht zulässig. Von der Möglichkeit, den Antrag persönlich im Alten Rathaus (Bürgerbüro) zu stellen, rät Hermann Leins angesichts der Corona-Pandemie dringend ab: „Wenn irgend möglich, stellen Sie den Briefwahl-Antrag auf schriftlichem Wege wie oben bezeichnet. Wir werden Ihnen die Unterlagen dann zusenden.“
 


INFO: Informationen zu pandemiebedingten Schutzmaßnahmen wird das Wahlamt der Stadt Rottweil rechtzeitig vor dem Wahltag bekannt geben. Derzeit ist davon auszugehen, dass mit einer medizinischen Maske – also mit einer sogenannten OP-Maske oder einer FFP2-Maske – gewählt werden kann.
 

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