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Die Coronaverordnung wird bis zum 7.März verlängert

Anna Shvets von Pexels CC0 Creative Commons

Bei dem heutigen Treffen der Bundeskanzlerin und der Länderregierungschef wurde eine Verlängerung der Coronaverordnung bis zum 7. März beschlossen. 

Für die Öffnung der Schulen und Kitas wird es aber keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Baden-Württemberg plant die Kitas und Grundschulen mit strengen Hygieneauflagen nach den Fasnetsferien zum 22. Februar wieder schrittweise zu öffnen - wenn die Infektionszahlen dies zulassen. 
Auf Bundesebene wurde beschlossen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher in die zweite Prioritätsstufe für Impfungen einzuordnen, so dass diese Berufgruppen früher geimpft werden können. 

Für Friseure gibt es eine gute Nachricht. Ab dem 01.März dürfen Friseurbetriebe wieder mit strengen Hygiene-Auflagen öffnen. 

Weitere Öffnungen soll es erst nach einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner geben. Dies betrifft vor allem Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen. 

Ab kommenden Donnerstag dürfen die Menschen in Baden Württemberg am Tage wieder ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Für die Abendstunden gilt eine Ausgangssperre ab 21 Uhr in Regionen mit einem Inzidenzwert ab 50 pro 100.000 Einwohner. 

Änderungen durch die Landesregierung sind vorbehalten.

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