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Lockdown wird bis zum 28. März verlängert

Einige Bereiche dürfen sich über Lockerungen freuen
Gerd Altmann - Pixabay.com CC0 Creative Commons

Es soll sich lohnen, sich anzustrengen - so die Kanzlerin. Damit meint sie, die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, abhängig von der 7-Tages-Inzidenz. 

Die aufgeführten Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz müssen noch von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg beschlossen werden. Da unser Ministerpräsident Herr Kretschmann aber bereits signalisiert hat, dass das Land die Beschlüsse mitträgt, können wir wohl davon ausgehen, dass diese für Baden-Württemberg übernommen werden. 

Grundsätzlich wird der Lockdown, nicht zuletzt durch die Gefahr der Virusvarianten, bis zum 28.März verlängert. Allerdings werden einige Bereiche gelockert.
So zählen jetzt der Buchhandel, das Gartencenter und der Blumenhandel zu den Produkten des täglichen Gebrauchs und dürfen ab Montag bundesweit mit einem strengen Hygienekonzept öffnen. In Baden-Württemberg haben die Blumenläden bereits seit letzten Montag geöffnet. 

Auch körpernahe Dienstleistungen, Fahr- und Flugschulen dürfen ab dem 08.03. wieder bundesweit angeboten werden. 

Abhängig von der Inzidenz gibt es weitere Öffnungsschritte. So dürfen in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 der Einzelhandel für Kunden (1 Kunde pro 10 bzw. 20 qm - abhängig von der Verkaufsfläche), Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten, Gedenkstätten und der Außensport (mit max. 10 Personen und kontaktfrei) wieder öffnen. 
Bei einer Inzidenz von 50-100 sind diese Punkte mit verschärften Regelungen, Terminbuchung und Dokumentation der Besucher/Teilnehmer möglich. Lediglich der Außen-Sport wird auf max. 5 Personen aus 2 Haushalten oder 20 Kinder begrenzt und bleibt kontaktfrei.

Bleibt die Inzidenz 14 Tage stabil, folgen weitere Öffnungsoptionen:

Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen die Außengastronomie, Theater, Konzerte, Opernhäuser und Kinos wieder öffnen. Sport im Freien mit Kontakt und innen kontaktfrei wird wieder möglich sein. 
Bei einer Inzidenz von 50-100 sind diese Öffnungen weiter erlaubt, allerdings mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest.

Weitere 14 Tage später sind bei stabiler Inzidenz folgende Öffnungen möglich:

Bei einer Inzidenz unter 50 Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit max. 50 Teilnehmer sowie Kontaktsport innen. 
Bei einer Inzidenz von 50-100 gilt für den Einzelhandel weiter nur 1 Kunde pro 10 bzw 20 qm (abhängig von der Verkaufsfläche) sowie Sport kontaktfrei innen und Kontaktsport außen.

Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz findet am 22.03.2021 statt. Hier wird das weitere Vorgehen besprochen. 

Für die Schulen gibt es bisher keine weiteren Regeln auf Bundesebene. Es bleibt daher spannend, ob es weitere Schulöffnungen geben wird und wann alle Kinder wieder in den Genuss von Präsenzunterricht kommen. 

Im privaten Bereich dürfen sich ab kommenden Montag wieder 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Getrennt lebende Paare gelten als ein Haushalt. 

Alle Lockerungen sind an die Inzidenz geknüpft. Sollte die Zahlen wieder steigen, werden die Lockerungen wieder zurückgenommen. 

Gut zu wissen: Der Landkreis Rottweil liegt mit seiner Inzidenz derzeit bei 110. 

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