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Testnachweise und Masketragen bei Gremiensitzungen ab 24. November

Änderung der Corona-Verordnung für Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte
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Das Land hat die Corona-Verordnung auch für Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen mit Wirkung ab 24. November geändert. In der aktuell geltenden Alarmstufe der Corona-Verordnung ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu den Sitzungen nur unter Vorlage eines Testnachweises, Antigen- oder PCR-Test, gestattet.

Für kommunale Gremiensitzungen (Gemeinde- und Ortschaftsräte, Verbandsausschüsse etc.). gilt also die sogenannte 3G-Regelung. Besucher haben die notwendigen Nachweise, geimpft, genesen oder getestet, beim Eintritt vorzuzeigen, außerdem ein amtliches Ausweisdokument  beispielsweise den Personalausweis.
 
Beim Eintritt und Verlassen des Gebäudes sowie während der Sitzung muss dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden (sogenannte OP-Maske oder FFP2-/KN95-/N-95-Maske). Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt  für Besucherinnen und Besucher der Sitzungen, nicht für die Teilnehmenden der Sitzung.
 
Die Durchführung einer Datenverarbeitung, also die Erfassung der Namen mit Kontaktdaten, ist laut der Verordnung nicht erforderlich. Die Besucher werden allerdings gebeten, ihre Kontaktdaten freiwillig zu hinterlassen.
 
Die Sitzungen des Gemeinderats sowie seiner beiden Ausschüsse Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss (KSV)  und Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (UBV) finden in der Stadthalle Rottweil statt, sodass die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Die Anzahl der Besucher kann bei Bedarf begrenzt werden. Bei Krankheitssymptomen darf die Sitzung nicht besucht werden.  
 
Die Stadt bittet um Verständnis für die Maßnahmen.

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