Politik , Rottweil

Landtagswahlen 2026 Baden Württemberg

Landtagswahlen Baden Württemberg

Termin & organisatorisches

  • Der Wahltag ist auf Sonntag, den 8. März 2026, festgelegt. 
  • Die laufende Wahlperiode des bisherigen Landtags endet regulär am 30. April 2026
  • Mit der Wahl 2026 tritt erstmals ein reformiertes Wahlrecht in Kraft: Es gibt zwei Stimmen – eine Erststimme für eine Person im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei auf Landesebene. 
  • Zudem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Damit können erstmals Jugendliche ab 16 an der Landtagswahl teilnehmen. 

Wahlrecht & Sitze

  • Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt (Erststimmen), dazu kommen über die Zweitstimmen die Sitze über Landeslisten. 
  • Es gilt weiterhin eine 5 %-Hürde für den Einzug ins Landesparlament. 
  • Die Grundgröße des Landtags liegt bei mindestens 120 Mandaten; durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die tatsächliche Sitzanzahl höher sein – zuletzt waren es 154 Sitze. 

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind ab 2026 alle Personen ab 16 Jahren, die in Baden-Württemberg wahlberechtigt sind. 
  • Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme). 

Warum das neue System?

  • Mit der Reform wollen die Verantwortlichen das Wahlrecht angleichen an das vieler anderer Bundesländer bzw. an das System der Bundestagswahl – also mit Erst- und Zweitstimme für mehr proportionale Abbildung. 
  • Das neue System erhöht die Repräsentativität und vereinfacht zugleich das Wählen – durch klare Unterscheidung zwischen Personenwahl (Erststimme) und Parteilisten (Zweitstimme).

Was heißt das für Wählerinnen und Wähler?

  • Entscheidend sind nun jeweils zwei Stimmen: eine für eine konkrete Person in Ihrem Wahlkreis, und eine für die Partei Ihrer Wahl.
  • Junge Menschen ab 16 Jahren können erstmals mitbestimmen – das erweitert die Wählerschaft deutlich.

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