Politik
, Rottweil
Landtagswahlen 2026 Baden Württemberg
Termin & organisatorisches
- Der Wahltag ist auf Sonntag, den 8. März 2026, festgelegt.
- Die laufende Wahlperiode des bisherigen Landtags endet regulär am 30. April 2026.
- Mit der Wahl 2026 tritt erstmals ein reformiertes Wahlrecht in Kraft: Es gibt zwei Stimmen – eine Erststimme für eine Person im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei auf Landesebene.
- Zudem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Damit können erstmals Jugendliche ab 16 an der Landtagswahl teilnehmen.
Wahlrecht & Sitze
- Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt (Erststimmen), dazu kommen über die Zweitstimmen die Sitze über Landeslisten.
- Es gilt weiterhin eine 5 %-Hürde für den Einzug ins Landesparlament.
- Die Grundgröße des Landtags liegt bei mindestens 120 Mandaten; durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die tatsächliche Sitzanzahl höher sein – zuletzt waren es 154 Sitze.
Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt sind ab 2026 alle Personen ab 16 Jahren, die in Baden-Württemberg wahlberechtigt sind.
- Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Warum das neue System?
- Mit der Reform wollen die Verantwortlichen das Wahlrecht angleichen an das vieler anderer Bundesländer bzw. an das System der Bundestagswahl – also mit Erst- und Zweitstimme für mehr proportionale Abbildung.
- Das neue System erhöht die Repräsentativität und vereinfacht zugleich das Wählen – durch klare Unterscheidung zwischen Personenwahl (Erststimme) und Parteilisten (Zweitstimme).
Was heißt das für Wählerinnen und Wähler?
- Entscheidend sind nun jeweils zwei Stimmen: eine für eine konkrete Person in Ihrem Wahlkreis, und eine für die Partei Ihrer Wahl.
- Junge Menschen ab 16 Jahren können erstmals mitbestimmen – das erweitert die Wählerschaft deutlich.
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