
ROTTWEIL – Überhängende Äste, Hecken und Sträucher können Gehwege einengen, Verkehrsschilder oder Straßenlaternen verdecken und damit zur Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer werden. Die Stadt Rottweil bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deshalb, die kommenden Monate für den notwendigen Rückschnitt zu nutzen. Ab 1. Oktober beginnt dafür der geeignete Zeitraum.
„Gerade mit Blick auf die Verkehrssicherheit sollten Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte regelmäßig prüfen, ob Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen“, erklärt die Ordnungsverwaltung der Stadt Rottweil. Nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg sind Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Besonders wichtig ist dabei das sogenannte Lichtraumprofil: Über Fahrbahnen müssen Äste und Zweige bis zu einer Höhe von 4,50 Metern, über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,50 Metern zurückgeschnitten sein. Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen dürfen zudem nicht über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Verkehrszeichen müssen jederzeit gut sichtbar bleiben, Straßenlaternen den Verkehrsraum ungehindert ausleuchten können. An Kreuzungen und Einmündungen ist außerdem auf freie Sicht zu achten.
Besonders auf schmalen Gehwegen ist ausreichend Platz wichtig. Werden diese durch Pflanzen überwuchert, müssen Familien mit Kinderwagen oder Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfe unter Umständen auf die Fahrbahn ausweichen. Auch die in Rottweil aufgrund der Topografie häufig vorhandenen Treppenanlagen und Schieberampen müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben.
„Verkehrssicherheit beginnt oft direkt vor der eigenen Haustür. Wer Hecken und Sträucher regelmäßig kontrolliert und zurückschneidet, übernimmt Verantwortung für die Gemeinschaft und trägt dazu bei, dass Straßen und Gehwege sicher genutzt werden können“, betont Rudolf Mager vom Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung.
Der rechtzeitige Rückschnitt hilft zudem dem Winterdienst. Fahrzeuge müssen auch bei Schnee und Eis ausreichend Platz haben, um Straßen und Wege schnell und sicher räumen zu können. Hinzu kommt: Durch Schnee- oder Regenlast können Äste im Winter deutlich weiter nach unten gedrückt werden. Dies sollte beim fachgerechten Rückschnitt berücksichtigt werden.
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist außerdem wichtig, dass Straßenlaternen nicht von Ästen oder dichtem Bewuchs verdeckt werden. Gleiches gilt für Verkehrszeichen, die jederzeit deutlich erkennbar sein müssen.
Für stärkere Rückschnitte an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar vorgesehen. Vom 1. März bis zum 30. September gilt der gesetzliche Schutzzeitraum. In dieser Zeit sind das Abschneiden, das Auf-den-Stock-Setzen und das Beseitigen dieser Gehölze grundsätzlich verboten; schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bleiben zulässig. Für Maßnahmen zur Verkehrssicherung sieht das Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahme vor, wenn sie im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben gelten unabhängig davon ganzjährig. Vor jedem Rückschnitt ist deshalb auf geschützte Tiere sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu achten. Bei Unsicherheiten sollte vor Beginn der Arbeiten die zuständige Naturschutzbehörde einbezogen werden.
Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Grundstücke regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte rechtzeitig vorzunehmen. Ergänzend informiert die Stadt mit dem neuen Flyer „Privates Grün an Straßen und Gehwegen“.
Weitere Informationen sowie den Flyer finden Sie auf der Homepage der Stadt Rottweil unter rottweil.de. Dort ist auch der Schadensmelder verlinkt, über den konkrete Gefahrenstellen durch Bewuchs auf öffentlichen Straßen und Wegen direkt an die Stadtverwaltung gemeldet werden können.