Manchmal habe ich den Eindruck, dass gute Neuigkeiten untergehen. Besonders momentan werden sie überdeckt von Corona Fallzahlen, dem US Wahlkampf oder Unruhen in Ländern, in denen die Bevölkerung für mehr Demokratie kämpft. All das ist wichtig. Aber ich finde gute Neuigkeiten sind auch wichtig.
Diese Woche wurde in Baden-Württemberg ein großer grüner Erfolg erzielt.
Das neue Klimaschutzgesetz wurde vom Landesparlament verabschiedet!
Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es eine Vielzahl an Neuerungen. Drei zentrale Punkte möchte ich herausgreifen:
Klimaziel 2030: Mindestens 42% Treibhausgasminderung
Ein zentraler Baustein ist die Festlegung des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42% Treibhausgasminderung gegenüber 1990. Das ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität Baden-Württembergs im Jahr 2050. Bei einer drohenden Verfehlung der Klimaschutzziele wird ein Mechanismus ausgelöst, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen das Ziel wieder erreichbar wird.
PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen
Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg eine PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit das erste Bundesland, in dem eine PV-Anlange verpflichtend beim Neubau installiert werden muss. Nichtwohngebäude sind alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentliche Bauten, Discounter und Lebensmittelmärkte, Logistiker und große Parkplätze.
Kommunale Wärmeplanung
Ebenfalls neu im Klimaschutzgesetz: Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für alle Stadtkreise und große Kreisstädte einführen. Die 103 größten Kommunen werden verpflichtet, dafür übernimmt das Land 100% der Kosten. Für die übrigen Gemeinden bleibt das Instrument eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dafür stehen Förderprogramme des Landes zur Verfügung.
Wärmeplanung ist die Voraussetzung für die Umstellung von Wärmeproduktion über fossile Rohstoffe hin zu Wärme aus Erneuerbaren Energien, aus industrieller Abwärme und Umweltwärme.
Da ein großer Teil der Fernwärme in Baden-Württemberg aus Kohlekraftwerken stammt, ist dies auch ein notwendiger Schritt für den Kohleausstieg.
Gleichzeitig gab es den Beschluss des 2. Nachtragshaushaltes für 2020/2021.
Baden-Württemberg nimmt nach sehr sorgfältiger Abwägung weitere 8,6 Milliarden Euro neue Schulden auf. Mit den 5 Milliarden aus dem ersten Nachtrag sind es dann insgesamt 13,6 Milliarden Euro.
Das ist viel Geld; dennoch wurde sehr genau überlegt, es sorgsam und nachhaltig eingesetzt werden kann, um zum einen den Auswirkungen der Corona-Pandemie begegnen zu können und darüber hinaus klug zukunftsorientierte Weichen für unser Land zu stellen.
Das Geld wird wie folgt verwendet:
Die Kommunen müssen trotz Krise stark und handlungsfähig bleiben und - auch ganz wichtig - Planungssicherheit haben. Dafür wurde ein kommunaler Stabilitäts- und Zukunftspakt vereinbart.
Das heißt ganz konkret, dass BW aus rund 3 Milliarden Euro Landesmitteln
Maßnahmenpaket für Stabilisierung, Nachhaltigkeit und Innovationskraft
Die Corona-Krise hat einige Prozesse beschleunigt. Insbesondere der Strukturwandel der Wirtschaft hat deutlich an Tempo zugenommen. Das bedeutet, dass jetzt auf diese Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden muß, und dafür werden 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Maßnahmen wurden nach zwei Kriterien ausgewählt: Trägt diese Maßnahme dazu bei, Baden-Württemberg innovationsstärker und wirtschaftlich stabiler zu machen? Und trägt diese Maßnahme dazu bei, dass unser Land morgen gesünder, nachhaltiger und CO2-neutraler ist? Am besten ist es natürlich, wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Die vier Bereiche, die dafür im Blick sind:
Ich freue mich sehr über diese Beschlüsse. Man sieht daran, dass unter einer grünen Landesregierung Nachhaltigkeit und Innovation möglich ist. Im Bund arbeiten wir da nächstes Jahr dran…
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