
Die anhaltende Trockenheit hat die Wasserstände vieler Bäche und Flüsse im Landkreis Rottweil auf kritische Werte sinken lassen. Zum Schutz der Gewässer hat das Landratsamt Rottweil deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab dem 25. Juni darf bis auf Weiteres kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
Das Verbot gilt für die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“. Betroffen sind Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Forstwirtschaft und Gartenbau. Untersagt sind sowohl das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen als auch die Entnahme mittels Pumpen oder ähnlicher Einrichtungen.
„Viele Gewässer führen derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Jede zusätzliche Entnahme verschärft die Situation und kann erhebliche Folgen für Tiere und Pflanzen haben“, erklärt das Umweltschutzamt des Landratsamts Rottweil. Besonders Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen sind auf ausreichende Wasserstände und genügend Sauerstoff im Wasser angewiesen.
Nicht vom Verbot betroffen sind bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen. Auch die Wasserentnahme zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren, beispielsweise zur Brandbekämpfung, bleibt zulässig. Vieh darf weiterhin aus Gewässern getränkt werden, sofern keine öffentliche Wasserversorgung zur Verfügung steht.
In begründeten Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist, dass dadurch weder der Wasserhaushalt noch die Natur erheblich beeinträchtigt werden oder eine unbillige Härte vermieden wird.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Erst dann, wenn sich die Wasserstände nachhaltig erholen, wird die Situation neu bewertet. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.