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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April 2021

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Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist in Kraft getreten. Ab sofort werden die Maßnahmen bundeseinheitlich durchgesetzt. Mit einer bundesweit gültigen und Inzidenz-abhängigen Notbremse versuche die Bundesregierung die 3. Corona-Welle zu stoppen. Zwei der Eckpunkte ist die viel kritisierte Ausgangssperre und verschärfte Maskenpflicht.

Wir machen es uns ganz einfach und verweisen erst einmal auf die recht übersichtliche Zusammenfassung des Landes Baden-Württemberg, die Sie als PDF über den u.a. Link runterladen, ausducken und an den Kühlschrank heften können. 

Detailliertere Informationen liefert Ihnen auf 6 Seiten das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (PDF).

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