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Ab Freitag gilt die Alarmstufe 1

Alexandra_Koch - pixabay.com CC0 Creative Commons

Heute verkündete der Baden Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass Baden Württemberg zum Stufensystem zurückkehre. Somit gilt ab Freitag die Alarmstufe 1. 
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen wurde  in Baden Württemberg der Stufenplan ausgesetzt und die Alarmstufe trotz sinkender Intensivbettenbelegung beibehalten. Dies wird jetzt angepasst. 
"Dennoch bleiben wir das Team Vorsicht", so Kretschmann. "Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben", kündigte Kretschmann an.

Die neuen Regeln für die Alarmstufe 1 bedeuten für alle: 

  • Clubs und Discotheken bleiben geschlossen
  • Messen sind untersagt
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden, womit sich die Obergrenze auf 3000 Personen erhöht
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3000 Personen bei 2G und 6000 Personen bei 2G+
  • Generell gilt bei Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr
  • Die Alarmstufe 2 tritt nur in Kraft, wenn der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten wird. 

Weiterer Vorteil ab kommenden Freitag ist, dass die Sperrstunde, als auch die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte entfällt.


Bei dieser Gelegenheit wurde auch noch verkündet, dass es auch dieses Jahr in Baden Württemberg keine Fastnachtsumzüge geben wird. 

Diese Änderungen werden am Donnerstag, den 27.01.2022 beschlossen und treten am Freitag, den 28.01.2022 in Kraft. 
Die alte Auflistung der einzelnen Stufen und ihre Auswirkungen finden Sie hier. Die aktualisierte Form werden wir zur Verfügung stellen, sobald diese vom Land freigegeben ist. 

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