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Ab heute gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg

Alexandra_Koch - pixabay.com CC0 Creative Commons

Am 22.02.2022 hat der Ministerrat eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Damit wurden weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. 

Die Grenzwerte des Stufensystems wurden angepasst. In der Warnstufe wurde die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angehoben. Erreicht oder überschreitet diese den Wert 4 oder 250 Covid-19-Patienten/-innen auf den Intensivstationen befinden wir uns in der Warnstufe. Die Alarmstufe tritt jetzt erst ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15 und einer Intensivbelegung von 390 Covid-19-Patienten/innen in Kraft. 

Damit gilt für Baden-Württemberg ab dem 23.02.2022 wieder die Warnstufe und damit in vielen Lebensbereichen die 3G-Regelung. Dazu zählen Bereiche wie Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. 

Die Besuchergrenze bei Veranstaltungen wird weiter angehoben. Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen angepasst. Hier dürfen sich jetzt in der Warnstufe ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahren zählen nicht dazu) treffen. In der Alarmstufe ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahren zählen nicht dazu).

Clubs und Diskotheken dürfen jetzt unter 2G+ Bedingungen öffnen. Die FFP2-Maske darf beim Tanzen abgenommen werden. 

Lokale Ausgangsbeschränkungen entfallen. 

Die Maskenpflicht bleibt in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV. Personen ab 18 Jahren müssen hier weiter eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. 

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