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Ab Freitag gilt die Alarmstufe 1
Heute verkündete der Baden Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass Baden Württemberg zum Stufensystem zurückkehre. Somit gilt ab Freitag die Alarmstufe 1.
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen wurde in Baden Württemberg der Stufenplan ausgesetzt und die Alarmstufe trotz sinkender Intensivbettenbelegung beibehalten. Dies wird jetzt angepasst.
"Dennoch bleiben wir das Team Vorsicht", so Kretschmann. "Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben", kündigte Kretschmann an.
Die neuen Regeln für die Alarmstufe 1 bedeuten für alle:
- Clubs und Discotheken bleiben geschlossen
- Messen sind untersagt
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entsch
...Heute verkündete der Baden Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass Baden Württemberg zum Stufensystem zurückkehre. Somit gilt ab Freitag die Alarmstufe 1.
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen wurde in Baden Württemberg der Stufenplan ausgesetzt und die Alarmstufe trotz sinkender Intensivbettenbelegung beibehalten. Dies wird jetzt angepasst.
"Dennoch bleiben wir das Team Vorsicht", so Kretschmann. "Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben", kündigte Kretschmann an.
Die neuen Regeln für die Alarmstufe 1 bedeuten für alle:
Weiterer Vorteil ab kommenden Freitag ist, dass die Sperrstunde, als auch die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte entfällt.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch noch verkündet, dass es auch dieses Jahr in Baden Württemberg keine Fastnachtsumzüge geben wird.
Diese Änderungen werden am Donnerstag, den 27.01.2022 beschlossen und treten am Freitag, den 28.01.2022 in Kraft.
Die alte Auflistung der einzelnen Stufen und ihre Auswirkungen finden Sie hier. Die aktualisierte Form werden wir zur Verfügung stellen, sobald diese vom Land freigegeben ist.
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