
Für den Landkreis Rottweil wurde die Pandemiestufe 3 (eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.00 Einwohner) ausgerufen und es gelten die Anpassungen an die Corona-Verordnung des Kultusministeriums.
Was beinhalten diese?
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5, bei allen weiterführenden Schulen sowie der beruflichen Schulen wird ausgeweitet und wird auch im Unterricht zur Pflicht.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass Lehrkräfte und Personal, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollen und sich den rechtlichen Vorgaben widersetzen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot am Schulleben erhalten. Außerdem ist die Schule verpflichtet, diese Personen dem Regierungspräsidium zu melden.
Ebenso können Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies auch nach pädagogischen Maßnahmen nicht ändern.
Die Nutzung von Schulen für außerschulische Zwecke wird eingeschränkt.
Beim Sportunterricht sind Kontaktsportarten und Betätigungen, die einen unmittelbaren Kontakt erfordern, verboten.
Steigt die 7-Tages-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner können darüber hinausgehende Regelungen getroffen werden.