Coronavirus

Neue Regelungen aufgrund Corona-Verordnung

Covid
Foto copyright Anna Tarazevich CC0 Creative Commons

Auf der Basis der ab 8. März gültigem Corona-Verordnung in Baden-Württemberg und der Regelungen des Landkreises Rottweil zur Inzidenz für den Landkreis erfolgen folgende Änderungen und Lockerungen im Stadtgebiet Rottweils und der Ortsteile:

  • Die Stadtbücherei öffnet ab Dienstag, 9. März zu den gewohnten Zeiten von Dienstag bis Samstag. Es ist eine telefonische Voranmeldung unter 0741/494-340 erforderlich. Es dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig 15 bis maximal 30 Minuten in der Stadtbücherei sein. Ausnahme: am Freitagnachmittag, 12. März, ist ab 12 Uhr und Samstag, 13. März, die Bücherei geschlossen. Ansonsten besteht parallel weiterhin die Bestell- und Abholmöglichkeit. Ein Lieferdienst ist nun aber leider nicht mehr möglich.
  • Dominikanermuseum und Stadtmuseum öffnen ab Dienstag, 16. März zu den gewohnten Zeiten, also Dienstag bis Sonntag. Mit Voranmeldung unter Telefon 0741/7662 dürfen maximal 35 Personen parallel im Dominikanermuseum sein. Die Lorenzkapelle bleibt derzeit geschlossen (hier wird eine Ausstellung vorbereitet).
  • Das Stadtarchiv kann derzeit nicht öffnen, da die Nutzungsfläche für externe Besucher unter 40 Quadratmeter liegt. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit des Abholens nach Voranmeldung oder telefonischer Auskünfte unter 0741/494-330.
  • Volkshochschule: lediglich die Integrationskurse, die nicht online unterrichtet werden können, finden in Präsenz und in getrennten Räumen statt. Allgemeine Kurse finden weiterhin lediglich online statt.
  • In der Musikschule und Jugendkunstschule Kreisel findet derzeit kein Präsenzunterricht statt, es werden weiterhin aber Onlinekurse angeboten.
  • An den Rottweiler Schulen gilt ab dem 15. März eine Erweiterung des Präsenzunterrichts bis zum Beginn der Osterferien.

 
Für (Musik-)Vereine gilt: Auch weiterhin ist kein Probenbetrieb in Präsenz möglich, da Veranstaltungen nicht zugelassen sind. Auch Mitgliederversammlungen sind derzeit nur online zugelassen.
 
Sporthallen und Sportplätze werden für maximal zwei Haushalte mit maximal fünf Personen geöffnet. An kontaktarmem Sport dürfen maximal 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren teilnehmen.
 
Individualsport auf der Rottweiler Skateanlage beim Stadion ist für maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten gleichzeitig zulässig. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
 
Das Bürgerbüro der Stadt Rottweil im Alten Rathaus ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die weiteren Dienststellen können nach einer vorherigen Terminvereinbarung besucht werden.
 
INFO: Die genannten Regelungen sind abhängig von der Entwicklung der Fallzahlen und können jederzeit angepasst werden. Die Stadtverwaltung Rottweil weist darauf hin, dass weiterhin die jeweiligen Hygienevorschriften einzuhalten sind, insbesondere Mindestabstand, Masken tragen, Händewaschen und regelmäßiges Lüften.