Coronavirus

Schulen sollen ab Montag öffnen, keine guten Nachrichten für den Einzelhandel

Corona-Virus
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In den kommenden Tagen gibt es Änderungen, die vor allem die Schüler betreffen. Die Entwicklung der Inzidenzzahlen im Landkreis Rottweil folgt jedoch dem Bundestrend. Darunter leiden jetzt weiterhin die Einzelhändler.

Durch die bundesweit einheitlichen Regeln, die sich auf den Inzidenzwert der letzen 7 Tage im jeweiligen Landkreis berufen, müssen Öffnungen und Schließungen nicht von Landtag beschlossen oder bestätigt werden. Mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg, die seit dem 24. April gelten, ist unter anderem geregelt, dass strengere Regeln gelten, wenn diese drei Tage hintereinander einen bestimmten Wert überschreiten. Zu Lockerungen kann es nur kommen, wenn die vom Robert-Koch-Institut offiziell bestätigten Inzidenzwerte fünf Tage hintereinander unter den jeweils festgelegten Grenzwert liegen. Feiertage werden aufgrund der fehlenden oder eingeschränkten Datenübermittlung ausgeklammert. Eine Änderung tritt dann jeweils am übernächsten Tag in Kraft.

Im Landkreis werden die Schüler derzeit im Homeschooling unterrichtet. Da in den vergangenen 5 Tagen der Inzidenzwert unter 165 lag, könnten die Schulen bereits ab Mittwoch zumindestens für den Wechselunterricht öffnen. Aufgrund des Feiertages am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) und dem darauf folgenden Brückentag werden alle städtischen Schulen Rottweils, sowie die Maximilian-Kolbe und die Waldorfschule diesen Wechselunterricht am Montag, den 17. Mai 2021 starten, sofern nicht bis dahin die Inzidenzwerte drei Tage über 165 liegen. Die Schüler sind verpflichtet, einen negativen Schnelltests vorzuweisen. Die Durchführung der Schnelltests werden von den Schulen unterschiedlich gehandhabt.

Einzelhandel in Rottweil bleibt Weiterhin dicht

Für den Einzelhandel, der aktuell von der aktuellen Schließung betroffen ist, gibt es leider keine guten Nachrichten. Um Kunden wenigstens nach Vereinbarung eines Termins (Click&Collect) einlassen, beraten und Ware verkaufen zu können, hätte der Inzidenzwert fünf Tage den Wert von 150 nicht überschreiten dürfen. Nur vier Tage lang folgte der Inzidenzwert einem positiven Trend (146,6, 139,4, 139,4, 140,8), bis am Sonntag der Inzidenzwert von 158.7 verkündet und heute offiziell vom RKI bestätigt wurde. Am Samstag hatten sich betroffene Einzelhändler Hoffnungen auf die Lockerung gemacht und auf Kundenberatungen ab Mittwoch eingestellt. Dieses ist jetzt nicht mehr möglich.
Ausgenommen von den Schließungen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf. 

Beratungen nach Terminvergabe sind nach aktuellen Verordnungen nur mit Nachweis eines negativen Schnelltests möglich, es sei denn, man ist vollständig geimpft und kann dies mit dem Impfpass nachweisen. Damit mögliche Kundentermine nicht von den realisierbaren Testterminen der örtlichen Testzentren abhängen, haben sich verschiedene Städte und Gemeinden bemüht, die Tests in der Stadt durchführen zu können. Friseurbetrieb haben zudem die Erlaubnis erhalten, Schnelltests von Kunden vor Ort durchführen zu lassen.
Dass diese Möglichkeit - die Beratung nach Vorlage eines Tests - sehr wenig Akzeptanz findet, mussten neben Händlern in anderen Orten (dessen Inzidenz nicht den Wert 150 überschritt) und besonders die Friseure in unserer Region schmerzlich erfahren. Gebuchte Termine wurden storniert oder Kunden sind einfach nicht zum Termin erschienen.

Jederzeit möglich ist das Einkaufen via Click&Collect. Der Kunde kann die telefonisch oder online bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abholen. Welche Unternehmen diese Möglichkeit anbieten und welche Produkte online reserviert und bestellt werden können, erfahren Sie auf unserem Marktplatz.

Den aktuellen Inzidenzwert erfahren unsere Leser stets aktuell im oberen Teil unserer Webseite oder mit dem Smartphone auf der Startseite. Mit dem Klick auf das jeweilige Symbol (auf dem Smartphone per Tipp auf mehr...) erfahren Sie die wichtigsten Infos in Kürze.

Eine gute Übersicht aller aktuellen Maßnahmen und Regelungen finden Sie in der PDF des Landes Baden-Württembergs, welche Sie hier als PDF runterladen können.