Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat die Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden Württemberg festgelegt.
So sind jetzt alle Schüler, Lehrer/-innen und Betreuungspersonal verpflichtet, sich zwei Mal die Woche mittels Schnelltest testen zu lassen. Dies gilt ab einer Inzidenz von 100, ab dem Folgetag der Bestätigung der Inzidenz durch die Stadt oder dem Landkreis.
Ohne den Nachweis eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände nicht betreten werden - als Ausnahme werden wichtige Prüfungen genannt. Personal, das den Test verweigert muss die Schule eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Die Testung erfolgt in den Schulen. Eltern und Sorgeberechtigte müssen den Tests vorher mittels einer Einverständniserklärung zustimmen. Die Organisation und der Ablauf (ob im Klassenverband oder einzeln getestet wird) obliegt der Schule. Bei einem positiven Testergebnis wird der Schüler/die Schülerin sofort abgesondert und muss von der Schule schnellstmöglich abgeholt werden und sich in Quarantäne begeben. Es erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt. Ein PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses muss im Nachgang erfolgen.
Die Entscheidung ob Grundschüler in der Schule oder daheim getestet werden sollen, obliegt der Schule.
Das ganze Procedere soll für die Schüler/-innen ohne Druck und mit pädagogischem Feingefühl stattfinden. Es wurden von Land unterschiedliche Testkits geordert. Welche in der jeweiligen Schule Anwendung finden kann noch nicht gesagt werden. Es werden aber wohl Tests mit nasalen Abstrichen sein. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie an Ihrer Schule.
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