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Stadtverwaltung lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Dienststellen für Publikumsverkehr geöffnet / Vermietung für Privatveranstaltungen ermöglicht

Nach erneuten Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen durch das Land Baden-Württemberg hat auch die Stadt Rottweil ihre Corona-Regelungen angepasst. Der Zugang zu den Rathäusern wird weiter erleichtert. Räume für private Veranstaltungen werden unter bestimmen Auflagen wieder vergeben.

Ab sofort sind in beiden Rathäusern alle Dienststellen für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine telefonische Voranmeldung ist aber nach wie vor erforderlich. Diese Regelung galt bereits für das Bürgerbüro und die Ortschaftsverwaltungen und wird nun auf die weiteren Dienststellen mit Publikumsverkehr ausgeweitet. Hier war bislang ein Besuch im Rathaus nur in Ausnahmefällen und in speziellen Kontaktbüros zulässig. Zum Besuch der Rathäuser ist weiterhin eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
 
Die Räume der Stadt wie Stadthalle und Saal im Alten Gymnasium sind ab sofort wieder mietbar. Der Festsaal der Gymnasien kann derzeit nicht extern angemietet werden, da er sich in einem Schulgebäude befindet. Das ist derzeit laut der Coronaverordnung des Landes noch untersagt.
 
Für die Stadthalle bedeutet das nach aktueller Verordnung maximal 99 Besucher, für den Festsaal im Alten Gymnasium in Reihenbestuhlung 40 Plätze und an Tischen 25 Plätze. Von jedem Mieter wird die Benennung eines Verantwortlichen erwartet, der ein Hygienekonzept – zugeschnitten auf seine Veranstaltung – aufstellt und garantiert, dass er die Vorgaben der jeweils gültigen Coronaverordnung einhält und umsetzt. Dazu gehört unter anderem auch die Anfertigung einer Liste mit den Adressen aller Teilnehmer. Anfragen zur Vergabe der Stadthalle beantwortet das Kulturamt der Stadt Rottweil (Telefon 0741/494-201) beziehungsweise die Volkshochschule Rottweil zum Alten Gymnasium (Telefon 0741/494-444). In den Ortschaften entscheiden die Ortschaftsverwaltungen in eigener Zuständigkeit über eine Vergabemöglichkeit der anmietbaren Räume. Anfragen sind an die jeweiligen Ortschaftsverwaltungen zu richten.
 
INFO: Termine in den Rathäusern und Ortschaftsverwaltungen können unter folgenden Nummern vereinbart werden: Altes und Neues Rathaus zentrale Telefonnummer 0741/ 4940 oder direkt bei den jeweiligen Dienststellen, Ortschaftsverwaltung Feckenhausen unter 0741/21295, Ortschaftsverwaltung Göllsdorf 0741/21291, Ortschaftsverwaltung Hausen 0741/31615, Ortschaftsverwaltung Neufra 0741/21596, Ortschaftsverwaltung Neukirch 07427/2508 und Ortschaftsverwaltung Zepfenhan 07427/2517.

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