Die Rottweiler Gemeinderatsfraktion SPD + FFR beantragt, als Stadt den Landesnaturschutzverband (LNV) in seiner Klage gegen die Unterbrechung der Gäubahn finanziell zu unterstützen. Nachfolgend der an Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf gerichtete Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Dr. Ruf,
Antrag: Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) hat am 28.03.2024 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Widerspruchsablehnung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) eingereicht. Ziel: Die Gäubahn von Stuttgart-Vaihingen bis zum Hauptbahnhof Stuttgart hinaus zu erhalten, bis die neue Gäubahnführung fertiggestellt ist.
Für dieses Verfahren benötigt der Verband LNV moralische und monetäre Unterstützung. Deshalb beantragen wir, den LNV als Stadt mit 500.- Euro in dieser Klage zu unterstützen. Zudem fordern wir Sie, Dr. Christian Ruf, als Oberbürgermeister der Stadt Rottweil auf, mit Ihren Amtskollegen an der Gäubahnstrecke Kontakt aufzunehmen, um es uns gleichzutun.
Begründung: Die Gäubahn (Strecke Zürich–Stuttgart) soll ab 2026 für mindestens 6,5 Jahre ca. 10 km vor dem Hauptbahnhof gekappt werden. Die Unterbrechung wird voraussichtlich mindestens sechseinhalb Jahre dauern, bis der von der Bahn geplante 11 km lange Pfaffensteig-Tunnel zwischen Böblingen und Flughafen fertiggestellt ist, über den die Gäubahn künftig zum Flughafen und dann zum Hauptbahnhof geführt werden soll.
Die rund 8.000 täglichen Fahrgäste müssen so lange in Stuttgart-Vaihingen umsteigen und die letzten Kilometer mit S-Bahn, Stadtbahn oder Taxi zurücklegen, um den Stuttgarter Hauptbahnhof und dort abfahrende Anschlusszüge zu erreichen.
Der langjährige Attraktivitätsverlust der Gäubahn würde zu einem Umstieg von der Schiene auf das Auto führen, mit allen Nachteilen für Klima und Luftreinhaltung.
Der LNV hatte als nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz antragsbefugte Vereinigung im Juni 2022 mit einem förmlichen Antrag ein Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingeleitet mit dem Ziel der Beibehaltung der derzeitigen Gäubahnführung zum Hauptbahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Gleisverbindung. Der LNV hält die Kappung – gestützt auch auf mehrere Rechtsgutachten – für rechtlich unzulässig.
Derartige juristische Auseinandersetzungen erfordern erhebliche Mittel und langen Atem. Sollte die Klage erfolgreich sein, wären neben der Umwelt die Bahnreisenden südlich von Stuttgart die Hauptprofiteure, darunter auch viele Nutzer aus Rottweil. Deshalb sehen wir die Notwendigkeit, den LNV zu unterstützen und damit als Stadt ein Zeichen zu setzen, die Gäubahn als Verbindung von Zürich über Rottweil nach Stuttgart Hauptbahnhof durchgehend zu erhalten.
Mehr Informationen dazu unter:
https://lnv-bw.de/lnv-erhebt-klage-fuer-erhalt-der-gaeubahn
Mit freundlichen Grüßen
Elke Reichenbach (FFR), Arved Sassnick (SPD)
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