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Was ändert sich ab dem 01.07.2020

Neue Fassung der Coronaverordnung
Anna Shvets von Pexels CC0 Creative Commons

Die neue Fassung der Coronaverordnung soll für mehr Übersicht und eine leichtere Verständlichkeit sorgen. An einer Verfeinerung der Verordnung mit diversen Unterverordnungen für einige Bereiche wird noch gearbeitet.  Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Ab dem 01.07. dürfen sich jetzt 20 Personen im öffentlichen und privaten Raum treffen. Dabei ist es unerheblich, aus wie vielen Haushalten diese Personen stammen. Eine Beschränkung bei Familienmitgliedern gibt es nicht mehr. 
  • Bei privaten Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ist kein Hygienekonzept mehr notwendig. Dies gilt beispielsweise für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen oder andere Familienfeiern.
  • Veranstaltungen sind bis zu 250 Personen wieder möglich, wenn die Teilnehmer für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze haben und die Veranstaltung einem festgelegten Ablauf folgt. Zum Beispiel bei Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 01.08. sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen wieder erlaubt.
  • Weiter untersagt bleiben Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen oder Tanzunterricht.
  • Bis zum 31.10. bleiben Veranstaltungen über 500 Teilnehmer untersagt.
  • Clubs und Discotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Ebenso Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. 
  • Abstandsregel und Maskenpflicht bleibt bestehen.

 

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