
UPDATE 24.03.2021:
Kanzlerin Merkel teilt bei einer spontanen Pressekonferenz mit, dass die geplanten Ruhetage an Gründonnerstag und Karsamstag doch hinfällig sind. So können diese Ruhetage in der Kürze der Zeit rechtlich nicht problemlos umgesetzt werden. Man kann also davon ausgehen, dass diese Regel aus der Hygieneverordnung wieder gestrichen wird. Es bleibt spannend.
Bei dem bis in die Nacht andauernden Corona-Gipfel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer und Kanzlerin Merkel wurde eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen sowie Verschärfungen in verschiedenen Bereichen beschlossen. Rottweil Inside gibt Ihnen einen Überblick, welche Maßnahmen besprochen wurden. Es bleibt die Stellungsnahme von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den Beschlüssen abzuwarten. Diese wird im Laufe des Mittags erwartet.
Mit der Begründung steigender Corona-Infektionszahlen und der möglichen Überlastung der Intensivstationen werde der bisher geltende Lockdown bis zum 18. April verlängert, geplante Lockerungen zurückgenommen.
Über die Osterfeiertage wird es einen "harten" Lockdown geben. Was bedeutet das konkret für uns?
Vom 01. bis 05. April wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben "heruntergefahren". Auch die Geschäfte bleiben an diesen Tagen geschlossen. Lediglich am Karsamstag dürfen Lebensmittelgeschäfte öffnen. Dass bedeutet für den Lebensmitteleinzelhandel: Der Donnerstag vor Ostern wird zusätzlich geschlossen. Die Handelsverbände rechnen daher mit einem hohen Andrang und Schlangen in den Supermärkten. Machen Sie daher frühzeitig Ihre Besorgungen.
Tankstellen bleiben geöffnet.
Die Kontaktbeschränkungen gelten für den eigenen Hausstand und maximal einem weiteren Hausstand bis zu einer Personenzahl von maximal fünf.
Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
Auf Reisen über die Osterfeiertage soll verzichtet werden.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden untersagt.
Die Außengastronomie - wo bereits geöffnet - bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, ausschließlich Online-Gottesdienste abzuhalten.
Die bereits beschlossene Notbremse ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 soll konsequent umgesetzt werden.
Hinzu kommen weitere Maßnahmen je nach Inzidenz:
- die Pflicht zum Tragen von Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
- die Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche in denen Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
- Ausgangsbeschränkungen
- weiter eingeschränkte Kontakte
Ausweitung der Schnelltests an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte auf möglichst zwei Tests pro Woche. Das wären rechnerisch 20 Millionen Tests wöchentlich.
Verpflichtende Testpflicht für Reiserückkehrer vor dem Abflug aus dem Urlaubsland.
Keine Lockerungen für Ferienwohnungen und Unterkünfte anderer Art, da die Osterferien kontaktarm verbracht werden sollen.
Keine Lockerungen für den Amateur- und Breitensport
In den Firmen und Betrieben bleibt die Anwendung der Schnelltests für die Angestellten und Arbeiter weiter freiwillig. Die Mitarbeit und Umsetzung in den Betrieben wird bis Anfang April beobachtet und dann wird entschieden, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung bestehe.
+ + + Update: 12:20 Uhr + + +
"Da es sich um schwierige rechtlichen Fragen handelt", wollte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der jetzt stattfindenden Pressekonferenz keine belastbaren Detailansagen zu den Beschlüssen auf dem bis 2:30 Uhr andauernden Corona-Gipfel machen. Dieses betreffe auch, wie es in den Schulen weitergehen soll. Gerade erst wurde die Maskenpflicht auch während des Unterrichts, die seit Montag auch die Grundschüler betrifft, umgesetzt.
Die konkrete Umsetzung der neuen Corona-Verordnung werde erst am 24.03.2021 im Landtag besprochen.