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Versteckte Kosten für Arbeitgebende im dritten Entlastungspaket

| 06.10.2022

Mit dem kürzlich vorgestellten dritten Entlastungspaket verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Belastungen aufgrund der Energiepreisexplosion sowie der hohen Inflationsraten zu dämpfen. Ein genauer Blick auf einzelne Maßnahmen zeigt jedoch: Arbeitgebende werden beispielsweise durch die Neuausgestaltung im Midijob-Bereich künftig mehr statt weniger belastet. Das stößt beim Mittelstand auf Unverständnis.

So wird mit der neuen Midijob-Regelung der Übergangsbereich, in dem Geringverdienende weniger Steuern und Abgaben zahlen müssen, bis zum Jahr 2023 auf 2.000 Euro erhöht werden. „Den Grundgedanken, dass Beschäftigte mehr Netto vom Brutto erhalten, begrüßen wir“, erklärt Hagen Wolfstetter, Vorsitzender der BVMW-Kommission Arbeit und Soziales. „Doch auf der anderen Seite bekommen Unternehmen, die seit zwei Jahren durch schwere Krisen manövrieren müssen, mehr aufgebürdet.“ So so

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