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Corona-Virus - Tipps statt Panik

Mit der Verordnung vom 9. Mai 2020 treten neue Regelungen in Kraft (nicht mehr aktuell)
PIRO4D auf Pixabay CC0 Creative Commons
Symbolbild eines Virus

Die Panik um den Coronavirus ist groß. Hamsterkäufe, keine Desinfektionsmittel mehr in den Regalen, der Mundschutz ist auch vergriffen. Aber ist das nun einfach Panik oder ist an der Gefahr etwas dran? Wer ist besonders gefährdet, wie kann man sich schützen? 
Wir haben die Fakten und die wichtisten Tipps zusammen gestellt.
Fallzahlen finden Sie auf unseren Seiten nicht.

WICHTIGER HINWEIS: DIESER BEITRAG IST NICHT MEHR AKTUELL.

Stand 09.05.2020 16:10 Uhr.
Eine Änderung ist in Vorbereitung ...
 
Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen
Die neue Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in der vollständigen Fassung (als PDF zum Download, 26 Seiten), die ab Montag, den 11.05.2020 in Kraft tritt - der Verbot der sowieso geschlossenen Sportstätten und Gaststätten gilt ab sofort - finden Sie
auf der Seite des Landes Baden-Württemberg

 

Bitte beachten Sie, dass sich die u.a. Lage jederzeit ändern kann.
Zum Teil werden die Maßnahmen in den Ländern und einzelnen Gemeinden unterschiedlich umgesetzt. Auch ersetzen diese Informationen keine medizinische Beratung oder Behandlung beim Arzt.

Änderungen 

Was über den Corona-Virus bekannt ist

Die Bezeichnung "Corona-Virus" ist eher ein Oberbegriff zu den Virenstämmen, zu denen auch SARS gehört. Korrekt wird dieser als Covid-19, 2019-nCoV oder SARS-CoV-2 bezeichnet. Wir bleiben bei diesem Beitrag bei dem Begriff Corona-Virus, welcher sich mittlerweile eingebürgert hat.

  • Corona-Viren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert.
  • Sie können Menschen, Säugetiere und Vögel infizieren.
  • In einer neuen Form ist dieser am 8. Dezember 2019 das erste mal in Wuhan (China) entdeckt worden.
  • Dieser Virus soll sich von den bekannten Corona-Viren unterscheiden.
  • Am 31.12.2019 schaltete China die Weltgesundheitsorganisation ein.
  • Am 27.01.2020 wurde der erste Fall in Deutschland bekannt.
  • Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion:
    Über die Schleimhäute der Atemwege, z.B. durch Anniesen, beim Kontakt mit Schleimhäuten des Erkrankten oder durch den Kontakt mit infizierten Händen und Gegenständen wie Türklinken kann der Virus übertragen werden.
  • Die Erkrankung verläuft bei ca. 80% der Betroffenen eher milde.
  • Bei Trägern mit dem Corona-Virus müssen nicht die u.a, Symptome auftreten. Sie können jedoch das Virus an andere übertragen.
  • Coronaviren konnten auch in Stuhlproben gefunden werden. Ob eine fäkal-orale Verbreitung möglich ist, ist noch nicht abschließen geklärt.
  • Die Inkubationszeit beträgt 14 Tage.
    Das ist die Zeit zwischen der Ansteckung und des Ausbrechen der Infektionskrankheit.
  • Die Sterberate lege laut WHO bei derzeit bei 0,3 bis 2 % und damit deutlich höher als bei der Influenza (bis zu 0,2%). Die Sterberate spiegelt die statistische Wahrscheinlichkeit wider, dass eine infizierte Person unabhängig von individuellen Merkmalen stirbt.
    Todesfälle traten allerdings nur bei Personen auf, die zuvor unter chronischen Grunderkrankungen litten. Die Mehrzahl der Opfer sei über 80 Jahre.
    Bei der bekannten Grippe (Influenza) sterben in Deutschland jährlich ca. 200 bis 25.100 Menschen (zuletzt in der Grippe-Saison 2017/2018).
  • Auf Flächen, auch Türgriffen bleibe der Virus bis zu 72 Stunden infektiös.
  • Einfache Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen (20 Sekunden) mit Seife sollen das Risiko der Übertragung deutlich senken.
    Weitere gesicherte Maßnahmen zum Schutz finden Sie unten.
  • Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft den Corona-Virus seit dem 11.03.2020 als Pandemie ein.
Weitere Informationen zum Virus finden Sie unten unter "Weitere Links zum Thema"

 

Welche Faktoren nicht abschließend geklärt sind

  • Woher stammt der Virus? 
    Man vermutete, dass er von Wildtieren stammen könne.
    Aktuelle DNA-Analysen haben das Schuppentier, dass als Überträger verdächtigt wurde, mittlerweile entlastet. Doch selbst ein nachgewiesener Überträger könne nicht der Ausgang sein. 
    Siehe Beitrag in Spektrum der Wissenschaft vom 28.02.2020.
  • Zwar wurde 2015 am Ausgangsort der Epidemie Wuhan ein Virologie-Institut eröffnet, dass u.a. mit SARS-Erregern arbeitet. Bereits 2017 äußerten Experten und auch das Wissenschaftsmagazin "Nature" bedenken über die Sicherheit des Instituts. Hierzu liegen jedoch aktuell keine genauen Angaben vor und sorgt für wilde Spekulationen.
    Laut einem Bericht des Merkur am 15.04.2020, zeigten die USA großes Bedenken an diese Einrichtung.
  • Es sollen Fälle eingetreten sein, dass die Viruserkrankung auch nach der Heilung erneut bei Patienten aufgetreten ist. Weitere Untersuchungen seien notwendig, um diese Beobachtung bestätigen oder widerlegen zu können.
  • Es gibt widersprüchliche Informationen darüber, ob ein Impfstoff vorliegt, vor allem, ob ein möglicher Impfstoff hilft. Laut Medienberichten soll in China ab Ende April 2020 ein erster Impfstoffkandidat in einer klinischen Studie erprobt werden. 
  • Sogar eine Firma im benachbarten Tübingen ist an der Entwicklung beteiligt.
  • Noch ist nicht geklärt, wie leicht der Virus übertragen werden kann. 
  • Noch ist nicht sichergestellt, ob eine Übertragung über unbelebte Gegenstände - z.B. Postsendungen - erfolgen kann, gelte aber als unwahrscheinlich. 
  • Es gibt immer die Möglichkeit, dass Viren sich genetisch verändern. Mutationen verändern aber nicht automatisch die Eigenschaften des Virus. Ob das SARS-CoV-2 mutieren kann, ist derzeit nicht bekannt.
  • Die Anzahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen beruht auf Meldungen der zuständigen Behörden. Es ist davon auszugehen, dass sich nicht jeder Infizierte meldet, zumal die Symptome nicht vom grippalen Infekt und der Influenza zu unterscheiden sind. Derzeit fehlen den Kliniken und selbst die in Rottweil einrichtete Stelle die Kapazitäten, eine größere Zahl und vor allem diejenigen, die sich aufgrund der Symptome melden, zu testen. Es muss von einer hohen Dunkelziffer infizierter Personen ausgegangen werden. Aus diesem Grund, mache die starke Einschränkung sozialer Kontakte großen Sinn. 
  • Es ist nicht bekannt, ob es sich um einen - wie bei Influenza - saisonal auftretenen Virus handelt.
  • Ob Haustiere sich anstecken können, ist derzeit nicht geklärt. In Hong-Kong habe sich nach Angaben der dort ansässigen Behörden ein Hund offenbar mit dem Virus infiziert. Dort müssen jetzt auch die Tiere  infizierter Angehörige in Quarantäne.
    Meldung des SWR vom 29.02.2020.
  • Die WHO riet bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, KEIN Ibuprofen einzunehmen. Die Warnung haben sie am 19.03.2020 zurück genommen. Die enthaltenen Entzündungshemmer standen in Verdacht, eine Infektion mit dem Coronavirus zu verschlimmern. Die WHO bezog sich dabei auch auf eine Veröffentlichung vom 11.03.2020.
    Wenden Sie sich zwecks Medikation grundsätzlich an ihren Hausarzt.

Wie kann ich mich davor schützen?

  • Waschen Sie regelmäßig und gründlich ihre Hände mit Seife. Dabei kommt es nicht auf die Wassertemperatur, sondern auf die Dauer (mindestens 20 Sekunden) und der Reibung an. Benutzen Sie ausreichend Seife. 
    Trocknen Sie die Hände gründlich ab. In öffentlichen Räumen mit Einmal-Handtüchern.
    Sollten Sie unterwegs sein, empfiehlt sich das Mitführen von Seife.
    Da häufiges Händewaschen die Haut austrocknen kann, werden pH-neutrale Waschsubstanzen und das Eincremen der Hände mit feuchtigkeitsspendender und rückfettender Hautpflege empfohlen.
  • Antibakterielle Zusätze und Desinfektionsmittel sind nur notwendig, wenn Familienmitglieder erkrankt sind oder Sie zu einer Risikogruppe gehören.
  • Husten und Niesen Sie nur in Ihre Ellenbeuge oder in ein Einweg-Taschentuch.
  • Fassen Sie mit Ihren Fingern nicht ins Gesicht, vor allem nicht in den Mund oder an die Augen.
  • Einsatz von Desinfektionsmittel bei Türklinken, Toiletten kann sinnvoll sein.
  • Türklinken in öffentlichen Gebäuden, Treppengeländer und Lichtschalter sollten mit den Ellenbogen "genutzt" werden.
  • Halten Sie mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Menschen.
    Diese Abstandsregelung beruht auf die Annahme, dass sich die Personen nicht bewegen und kein Wind weht. 
    Hierzu ein Beitrag vom Deutschlandfunk, veröffentlicht 13.04.2020.
  • Vermeiden Sie Großveranstaltungen. (sind jetzt sowieso verboten)
  • Vermeiden Sie Reisen in Risiko-Regionen.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz hilft nur, wenn dieses eng am Gesicht anliegt und regelmäßig ausgetauscht wird. Der in Baumärkten übliche Staubschutz ist daher ungeeignet. Ein Mundschutz (FFP3-Masken) sei laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) nur dann zu sinnvoll, wenn man mit erkrankten Personen arbeiten muss. 
  • Ab dem 27.04.2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht.
    Personen ab 6 Jahren müssen im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen, in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 
    Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht möglich ist. 
    Trotzdem sind die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten. 
    Bitte beachten Sie, dass durch die Nutzung keine absolute Sicherheit besteht und durch die Nutzung und mangelnde "Atmungsaktivität" ein feuchtes und Bakterien-/Viren-freundliches Milieu entsteht. Hier gilt: Regelmäßiges Wechseln.
    Weitere Informationen zur Maskenpflicht.
  • Apropos feuchtes Milieu: Lüften Sie die Wohn- und Schlafräume gut. Ein feucht-warme Klima fördert die Ausbreitung des Virus.
  • Angst vor Ansteckung wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus.
    Befassen Sie sich mit anderen und vor allem positiven Themen.
    Verbreiten Sie keine Panik-Meldungen in sozialen Meldungen.
    Diese Nachricht dürfen Sie gerne verbreiten.
  • In Praxen, Zahnarztpraxen und Kliniken besteht wegen des erhöhten Risikos gesondertes Risikomanagement.
    Wer möchte, kann hier mal in die Anforderungen reinschauen.
    Zahnarztpraxen dürfen nur zwingend notwendige Behandlungen durchführen.
  • Schränken sie Ihre soziale Kontakte so weit wie möglich ein, nicht nur wenn Sie zur Risikogruppe gehören.
  • Vermeiden Sie Aktionen mit hoher Unfallgefahr, da sich durch hohe Auslastung der Krankenhäuser / Intensivstationen eine Notfallbehandlung schwierig gestaltet.

Dieses sind übrigens Maßnahmen, die für alle "Grippewellen" gelten.

Hinweise zum Schulbetrieb und Kindertagesstätten finden Sie hier.

Das Gesundheitsamt kann bei Bedarf ganze Betriebe schließen. In einem solchem Falle müssen auch nicht infizierte Mitarbeiter dem Arbeitsplatz fernbleiben, werden jedoch weiter bezahlt. Home-Offices sind davon nicht betroffen. 
Einzelne Betriebe haben bereits auf Kurzarbeit umgestellt. Dieses hängt indirekt mit dem Coronavirus zusammen: es fehlt der Nachschub an benötigten Materialien.
 

Welche Maßnahmen erfolgen seitens des Bundes und der Kommune?

Derzeit fahre Deutschland die Taktik der Eindämmung und größtmöglichen Verlangsamung der Ausbreitungsrate. Nicht zuletzt in der Hoffnung, durch die gewonnene Zeit mehr über das Virus zu erfahren. 

Was bedeutet die Eindämmungstaktik für Betroffene?
Infizierte Personen werden unter Quarantäne gestellt. Kontaktpersonen 1. Grades (direkter Kontakt mit der infizierten Person) müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Kontaktpersonen 2. Grades (indirekter Kontakt) werden gebeten Gorßveranstaltungen zu meiden und die Niesetikette zu wahren. Außerdem soll die Sensibilisierung der Bevölkerung erhöht werden für eine bessere Impfbereitschaft, einer Verbesserung der Impfraten für die saisonale Grippe sowie einer Verbesserung der Kenntnisse über persönliche Hygiene und von Grundwissen zum Thema Gesundheit.

Falls klar ist, dass eine Ausbreitung des Virus nicht mehr aufgehalten werden kann tritt schrittweise die 2. Stufe in Kraft. Hierbei gilt der Schutz von Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen, als wichtigstes Element. Außerdem ist die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen und Massenveranstaltungen vorgesehen. 

  • Zum 09.03.2020 wurde in Rottweil ein ambulantes Corona-Virus-Testzentrum eingerichtet, um Verdachtsfälle zentral testen zu können und die Praxen zu entlasten.
  • Krankenhäuser, wie die Helios-Klinik in Rottweil, haben entschieden, die Zahl der Krankenhausbesuche zu reduzieren und Desinfektionsmittel wegzuschließen.  (09.03.2020)
  • Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, werden auch im Landkreis Rottweil Veranstaltungen abgesagt. Informieren Sie sich beim jeweiligen Verantstalter, wenn Sie geplant haben, diese zu besuchen. 
  • Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern, abzusagen. Die rechtsverbindlichen Entscheidungen haben die regionalen Gesundheitsämter zu treffen.  (09.03.2020)
  • Ganz Italien wurde zur Sperrzone erklärt. (09.03.2020)
  • Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die sich aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause.
    Mehr ...
  • Die USA erlassen ab Freitag, den 13.03.2020 für 30 Tage ein Einreiseverbot für Menschen aus Europa (12.03.2020)
  • Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sind ab 17.03.2020 bis zum  Ende der Osterferien (18.04.2020) geschlossen.
  • Schulen sollen stufenweise öffnen:
    • Abschlussklassen und obere Grundschulklassen: ab 04.05.2020.
    • Grundschulen bleiben weiterhin geschlossen.
    • Kindertagesstätten bleiben weiterhin beschlossen.
    • Anstehende Prüfungen sollen vorher ermöglicht werden.
    • Abweichende Regelungen sind je Bundesland möglich.
    • Dieses setzt ein Pausen- und Schulbuskonzept voraus.
       
  • Folgende Regelungen gelten - Stand 15.04.2020:
  • Alle Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmer sind verboten. (17.02.2020)
  • Großveranstaltung sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten.
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen, Kinos, Museen, Nachtclubs, Theater und ähnliche Unternehmen/Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden. (15.03.2020)
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wie beispielsweise Sportplätze, Schwimmbäder, Schießanlagen, Fitnessstudios, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Kartbahnen oder Kletterhallen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellen und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
  • Schließung aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze.
  • Schließung aller Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
    ausgenommen:
    Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
    Diese  haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet, auch sonntags zu öffnen.
    Ab Montag, den 20. April 2020 sollen Geschäfte bis 800qm mit guten Hygienekonzepten öffnen dürfen.
  • Bars und Clubs, sämtlichen Opern- und Theaterhäusern, Konzerthäusern und Philharmonien, Museen und Ausstellungen, Messen, Freizeit- und Tierparks, , Outlet-Centern und Malls, Volkshochschulen und Musikhochschulen müssen schließen.
  • Die Stadtverwaltung mit ihren Standorten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan wird für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Der Kontakt mit der Bürgerschaft wird möglichst schriftlich, telefonisch oder online bearbeitet. Zwingend nötige persönliche Termine sind im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen zu vereinbaren. Das Bürgerbüro ist weiter unter der zentralen Nummer 0741/494-0 zu erreichen. Die Stadtverwaltung Rottweil bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich bei Anfragen auf das wirklich Notwendige zu beschränken. Seien Sie bitte solidarisch mit Menschen, die diesen Kontakt dringend benötigen!
  • Geöffnet bleibt weiterhin der Wochenmarkt, da er der Versorgung der Bevölkerung dient.
  • Die Grenzen nach Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und in die Schweiz sind nur noch für den Warenverkehr und Pendler geöffnet (15.03.2020)
  • Schließung aller Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Gaststätten. Ausnahme:
  • Restaurants (Speisegaststätten) müssen genügend Abstand (>1,5 m) zwischen den Tischen und im Stehen zwischen den Gästen sicherstellen
    und in geeigneter Weise sicherstellen, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. 
    Die Öffnungszeiten wurden mit Beschluss vom 17.03.2020 des Landes Baden-Württemberg auf von 6 bis 18 Uhr begrenzt.
  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen.
    Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich. (21.03.2020)
  • Frisöre dürfen ab dem 04.05. unter strengen hygienischen Auflagen wieder öffnen.
  • Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen. (17.03.2020).
  • Kliniken, medizinische Einrichtungen und staionäre Pflege-Einrichtungen dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
  • Gottesdienste, Treffen in Vereinen, Busreisen, touristische Übernachtungen sind verboten (16.03.2020)
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als zwei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße. (21.03.2020)
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie. (21.03.2020)
Die Verordnung des Landes Badenwürttemberg tritt am 17.03.2020 bis einschließlich zum 14.06.2020 (ja richtig gelesen!) in Kraft.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier. (PDF)

Diese Informationen können sich kurzfristig ändern.
Wir richten derzeit ein Push-Service ein, über welchen wir Sie sehr zeitnah über jede Änderung informieren können.
Bitte beachten Sie auch noch die Informationen zu Öffnungen und Schließungen ...

 

Welche Symptome sind für den Corona-Virus typisch?

Da die Inkubationszeit bei derzeit 14 Tage liegt und nicht alle infizierten Personen Symptome aufweisen, ist die Feststellung ohne einen Abstrich in einer Klinik und einem Labortest nicht möglich. Zudem sind diese von anderen grippalen Infekten kaum zu unterscheiden:

Folgende Merkmale können auf den Corona-Virus hinweisen.

  • Husten
  • Schnupfen
  • Halskratzen
  • Fieber
  • einige Betroffene leiden auch an Durchfall
  • Muskel- und Gliederschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Atemnot, Kurzatmigkeit, hohe Atemfrequenz
  • Störungen im Geschmacks- und Geruchtssinn

Im weiteren Verlauf kann es zu schweren Atemproblemen und zur Lungenentzündung kommen. 

Das sind Symptome, die bei einem grippalem Infekt und der Influenza ebenfalls auftreten. Nur ein Labortest bringt Gewissheit. 
 

Wann gehöre ich zur Risikogruppe?

Hier sind zwei Punkte zu unterscheiden.
Zum einen, die Gruppe von Menschen, die durch Ihren Aufenthalt an bestimmten Orten oder Kontakt mit bestimmten Personen infiziert sein könnten.

  • Aufenthalt in
    • China (Provinz Hubei inkl. Stadt Wuhan)
    • ganz Iran
    • ganz Italien
    • Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
    • Südkorea (Provinz Gyeongsangbuk-do)
    • Österreich Tirol
    • Madrid in Spanien
    • Kreis Heinsberg in Deutschland (Stand 14.03.2020)
    • USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York (15.03.2020)
    • Großbritannien (noch nicht offiziell)
  • Den aktuelle Stand der Risikogebiete finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de
    Seit dem 10.04.2020 weist das RKI keine Risikogebebiete mehr aus, da das Coronavirus mittlerweile weltweit verbreitet ist.
  • Kontakt mit Menschen, die mit dem Corona-Virus in Kontakt gekommen sind oder mit Menschen, die sich in den vorgenannten Ländern aufgehalten haben.

Zu anderen Menschen, die aufgrund einer Infizierung mit schweren Komplikationen rechnen müssen:

  • Menschen mit schwachen Immunsystem.
  • Menschen mit chronischen Atemwegserkrankung
  • Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck.
  • Krebspatienten.
  • Diabetiker.
     

Wie verhalte ich mich, wenn bei mir oder meiner Familie der Verdacht besteht?

  • Klären Sie mit Ihrem Hausarzt telefonisch ab, ob die Symptome dem Corona-Virus entsprechen. Bei Bedarf werden Sie an eine Klinik oder zu einem Praxibesuch eingeladen.
    Hierzu steht (auch außerhalb der Praxiszeiten) die Rufnumer des Patientenservice unter der Rufnummer 116117 zur Verfügung.
    Im Verdachtsfalle entscheidet der Arzt, ein Test beim Gesundheitsamt durchzuführen.
  • Mit Hilfe eines Abstriches, welcher beim Arzt oder in der Klinik durchgeführt wird, kann im Labor der SARS-CoV-2-Virus eindeutig nachgewiesen werden.
  • Ab sofort können Ärzte ihre Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch bis zu 7 Tage krankschreiben.
    Zur Pressemeldung.
  • Bleiben Sie zu Hause.
  • Verordnen Sie sich Bettruhe.
  • Trinken Sie ausreichend Wasser.
  • Halten Sie, wie oben beschrieben, die Hygiene-Etikette ein.
  • Hygieneartikel - wie Zahnbürsten - sollten nicht geteilt werden. 
  • Lüften Sie die Wohn- und Schlafräume gut. Ein feucht-warme Klima fördert die Ausbreitung des Virus.
  • Waschen Sie die Wäsche regelmäßig.
  • Die medizinische Behandlung ist vergleichbar mit der Behandlung von Influenza.
    Eine speziell gegen das Coronavirus gerichtete Therapie steht noch nicht zur Verfügung.
  • Lassen Sie sich von der Familie, Freunden oder Nachbarn mit notwendigen Lebensmitteln versorgen.
  • Melden Sie sich beim Gesundheitsamt - jedoch möglichst im Vorwege in Abstimmung mit einem Arzt. 
    Das zuständige Gesundheitsamt finden Sie hier.
  • Sollte sich das Corona-Virus in Ihrem Haushalt bestätigen, besteht eine etwa 14-tägige Ausgangssperre.
  • Sollten Sie an Atemnot, Kurzatmigkeit oder erhöhter Atemfrequenz (>30/Minute) leiden, benötigen sie dringend ärztliche Hilfe.
  • Hotline des Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart
    MO - SO von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0711) 904-39555

 

Warum wird so ausführlich über das Corona-Virus berichtet, wenngleich beim Influenza-Grippe-Virus weitaus mehr Menschen sterben?

Der Weltgesundheitsorganisation WHO und dem für Viren zuständigen Robert-Koch-Institut liegen noch nicht ausreichend Informationen zum Corona-Virus vor, um den weiteren Verlauf vorherbestimmen zu können. Zudem stehen noch keine speziellen Therapieformen bereit. Mit einem möglichen Impfstoff sei nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.

Tatsächlich lege laut dem RKI die derzeitige Sterbequote bei etwa 2% - bei der Influenza liege sie bei 0,2%. Problematisch ist hier auch die derzeit steigende Rate an Influenza-Infektionen. Ist ein Patient von der Influenza betroffen und bekommt auch noch den neuen Coronavirus obendrauf, kann es für den Betroffenen schnell sehr kritisch werden. 
Dennoch sei es wohl so, dass die Infektionsketten in Deutschland kürzer und auch die Intensität der Erkrankung geringer ausfalle als beispielsweise in China. Eine mögliche Erklärung könnte sein - so ein Mikrobiologe -, dass der Virus durch die Lunge in den Körper eindringe. Dazu benötige er sogenannte ACE2 Rezeptoren - sozusagen die passende Dockingstation. Genau diese Rezeptoren seien wohl in den Lungen von Asiaten in deutlich höherer Zahl vorhanden als bei Europäern. 

Das RKI plädiert mit den zuständigen Behörden lieber auf Aufklärung auf allen Kanälen, um das Risiko einer Pandemie zu minimieren. Diese Sensibilisierung für das Thema und "unglückliche" Aussagen des Gesundheitsministeriums "Deutschland stehe vor einer Pandemie" führt in Zeiten der Informationsüberreizung zu Panik und Hamster-Käufen. 

Viele Medien spielen leider auch mit der Angst.
"Bad News" sorgen bei diesen für hohe Klickzahlen, Einschaltquoten und Werbeeinnahmen. Sie springen auf die Themen auf, die im Fokus stehen. Andere wichtige  Themen fallen dafür unter den Tisch. 

Dennoch: Vorsicht sollte geboten sein. Allerdings nicht nur bei neuen Viren, sondern zu jeder "Grippe"-Zeit. 
 

Jetzt heißt es: Mehr Eigenverantwortung

"Das Corona-Virus ist die Chance, künftig mehr Eigenverantwortung für die Gesunderhaltung zu übernehmen"

Es wäre fahrlässig, sich auf ein Krisenmanagement und Forschungsergebnisse zu verlassen. Hohe Einsparungen im Gesundheitswesen und fehlendes Personal führe schon jetzt zu Engpässen, um eine ausreichende Versorgung bei Virenerkrankungen sicherzustellen. Das Corona-Virus ist auch nur eines von vielen Mikroorganismen, die sich auf das Leben der Menschen negativ auswirken. Vielmehr sollte jeder mehr Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen und Maßnahmen ergreifen, welche das Immunsystem stärken.

  1. Ernähren Sie sich vollwertig, abwechsungsreich und ausgewogen.
    Gestalten Sie Ihren Ernährungsplan, der weniger tierische Produkte vorsieht.
    Obst und Gemüse sollten täglich auf dem Speiseplan stehen.
  2. Reduzieren Sie den Konsum von Zucker deutlich. 
    Nein, Zucker und Schokolade macht nicht wirklich glücklich und hilft auch nicht wirklich gegen depressive Phasen hinweg. Es fördert nur einen ähnlichen Zustand, wie es bei Einnahme von Kokain nachgewiesen wird. 
  3. Bewegen Sie sich sich regelmäßig.
    Ob Sport im Fitnesstudio, Jogging durch grüne Landschaften oder einfach ein halbstündiger Spaziergang. 
  4. Vermeiden Sie Übergewicht. Übergewicht erhöht das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes - eine der Hauptrisikogruppen beim Coronavirus.
  5. Reduzieren Sie den Stress.
    Gönnen Sie sich eine Auszeit. Streichen Sie unwichtige Termine. Sie stehen nicht in der Verpflichtung alles und sofort zu erledigen. 
  6. Schlafen Sie ausreichend und ungestört.
    Hier gehen wir der Frage nach, ob der Schlaf wirklich notwendig ist.
  7. Machen Sie regelmäßig etwas, was sie glücklich macht. Gehen Sie Spazieren, hören Sie Musik und Treffen Sie sich mit Freunden. Es baut den Stress ab und sorgt für Glückshormone.
  8. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Antibiotika um.
    Nehmen Sie diese nur auf ärztlichen Rat ein und wenn ihr Gesundheitszustand kritisch ist, nicht jedoch bei jeder Erkältung oder einem leichten grippalen Infekt.
  9. Fasten stärkt das Immunsystem gravierend nach bereits 4 Tagen.
    Hier möchten wir auf den Beitrag vom Ernährungsberater Sven Bach verweisen, der vom SWR veröffentlicht wurde.

In diesem Sinne.
Bleiben Sie gesund!

 

Links zum Thema:

Anmerkung der Redaktion:
Wir haben uns lange beraten, ob und wie wir uns diesem Thema annehmen.
Da allerdings so viele kuriose Informationen im Internet zu finden sind und viele Fragen seitens der Bevölkerung bestehen, haben wir uns entschlossen, eine Fakten-Sammlung zusammenzustellen, die vor allem praktische Tipps im Umgang mit dem Virus liefert und präventive Maßnahmen vorschlägt.
Der beste Schutz gegen Viren-Erkrankungen aller Art ist neben der Einhaltung von Hygieneregeln ein starkes Immunsystem. 

Es ist uns wichtig, Ihre Daten zu schützen

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