„Shrinkflation”: Österreich will gegen versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt vorgehen – foodwatch fordert Kennzeichnungspflicht auch in Deutschland

Pressemitteilung

Die österreichische Regierung will mit einem “Shrinkflation”-Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln vorgehen. Supermärkte sollen künftig an den Regalen darauf hinweisen, wenn die Füllmenge eines Produktes bei gleichbleibendem Preis reduziert wurde. Dazu erklärt Alina Nitsche von der Verbraucherorganisation foodwatch

„Weniger Inhalt zum gleichen Preis: Mit diesem Shrinkflation-Trick ziehen Lebensmittelunternehmen den Menschen klammheimlich das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist – sondern verschärft die Lage für Menschen, die sich wegen der anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln ohnehin kaum mehr eine ausgewogene Ernährung leisten können. 

Nach Brasilien und Frankreich sagt jetzt auch Österreich Shrinkflation den Kampf an. Die Bundesregierung muss jetzt endlich nachziehen und, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Kennzeichnungspflicht auf den Weg bringen.”

Hintergrund:

„Shrinkflation“ soll in Österreich künftig 60 Tage gekennzeichnet werden, sonst drohen Strafen bis zu 15.000 €. Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute mit fünf Filialen oder weniger.  In Kraft treten soll das Gesetz, das heute vom Ministerrat beschlossen wurde, Anfang 2026. 

Brasilien hat seit 2021 eine Kennzeichnungspflicht, Frankreich seit Juli 2024. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht zwar: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Ein konkretes Vorhaben dazu gibt es aber nicht. 

foodwatch fordert, dass Hersteller Preiserhöhungen durch veränderten Inhalt oder veränderte Zusammensetzung kennzeichnen. In Supermärkten müsse ein deutlicher, gut lesbarer Hinweis sechs Monate lang auf der Vorderseite und in Online-Shops zu sehen sein. 

Quellen und weiterführende Informationen:

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