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Narrensprünge in Rottweil jetzt mit 3G-Regelung

Neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt auch Zugang für Ungeimpfte
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Die Narrenzunft Rottweil ändert in Absprache mit der Stadt Rottweil die Zugangsvoraussetzung für die diesjährigen Narrensprünge von 2G+ auf 3G. Grund sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen durch die neue Fassung der Landes-Corona-Verordnung, die am heutigen Mittwoch, 23. Februar, in Kraft getreten ist. Somit können auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Corona-Test einer zertifizierten Teststation die Umzüge besuchen. Auch genügt nun eine medizinische Maske. Der Narrensprung  am Montag ist bereits ausverkauft.

„Die Landesregierung hat den rechtlichen Rahmen erneut geändert. Nach der neuen Landes-Corona-Verordnung ist der Narrensprung unter 3G-Bedingungen möglich. Daher haben wir in Absprache mit der Narrenzunft die Zugangsvoraussetzungen erweitert“, so Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß.

„Wir freuen uns sehr, dass wir uns kurzfristig mit der Stadtverwaltung auf eine neue Bewertung und Änderung des Impfstatus einigen konnten“, betont Christoph Bechtold, Narrenmeister der Narrenzunft Rottweil.

Der Zugang für Narren wie Zuschauer erfolgt über Kontrollpunkte, wo der 3G-Nachweis entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vorgelegt werden muss. Teilnehmer – Besucher wie Narren – müssen mindestens zweifach geimpft, genesen oder getestet sein. Es genügt ein Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest genügt nicht! Zusätzlich muss man sich mit einem Ausweisdokument wie z.B. Personalausweis ausweisen.

Die Gesamteilnehmerzahl von rund 6000 Personen bleibt gleich. Die Narrensprünge sind dieses Jahr nur mit Einlasskarten zugänglich, diese sind für den Montag bereits ausverkauft. Für den Dienstagssprung gibt es aktuell noch Restkarten. Als Veranstaltungsraum für die Narrensprünge wurde die Obere und Untere Hauptstraße festgelegt, Hochbrücktorstraße und Friedrichsplatz sind dieses Jahr vom Narrensprung ausgenommen. Während der Veranstaltung am Montag und Dienstag gilt für alle Narren und Zuschauer Maskenpflicht. Die neue Landes-Corona-Verordnung erlaubt neben der FFP2-Maske nun auch medizinische Masken („OP-Masken“). Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Narren, wenn sie die Larve vor dem Gesicht haben. Sobald diese gelupft wird, gilt wieder Maskenpflicht.

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