Das Wahlamt der Stadt Rottweil weist auf Regelungen für den zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 16. Oktober, hin. Es werden keine erneuten Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann mit der Wahlbenachrichtigung der ersten Wahl oder mit Vorlage des Personalausweises wählen. Briefwahl kann ebenso wieder beantragt werden. Viele Wählerinnen und Wähler haben jedoch schon mit ihrem ersten Antrag Unterlagen für eine mögliche Neuwahl beantragt und müssen daher nichts unternehmen.
Wer in einem der Wahllokale gewählt hat (Urnenwahl), bekam meist seine Wahlbenachrichtigung für eine eventuelle Neuwahl zurück. Sollte dies nicht geschehen sein oder die Wahlbenachrichtigung aus anderen Gründen nicht auffindbar sein, ist eine Teilnahme an der Wahl dennoch möglich. Die Wahlberechtigten müssen hierfür in das Wahllokal gehen, dem sie bei der Erstwahl auch zugeteilt waren. Dort können sie auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Übrigens: Auch wer sein Wahlrecht bei der ersten Wahl nicht ausgeübt hat, ist im zweiten Wahlgang wahlberechtigt.
Wählerinnen und Wähler, die bei der ersten Wahl im Wahllokal gewählt haben und jetzt Briefwahl machen wollen, müssen dazu im Wahlamt die Briefwahl beantragen. Die Unterlagen können persönlich im Rathaus, per Post und im über ein Online-Formular im Internet beantragt werden. Das Wahlamt kann leider nicht ausschließen, dass es zu Verzögerungen bei der Postzustellung kommt. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig um den Briefwahlantrag zu kümmern oder auch die Wahlunterlagen beispielsweise persönlich abzuholen und im Alten Rathaus einzuwerfen.
Diejenigen, die bei der ersten Wahl schon Briefwahl für beide Wahlen beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen für die zweite Runde automatisch und müssen nichts weiter unternehmen. Die Wahlunterlagen wurden seitens der Stadt Rottweil bereits versendet und befinden sich auf dem Postweg. Wenn die Briefwahlantragsteller und -anstragstellerinnen aus dem ersten Wahlgang nicht bis spätestens 11. Oktober neue Briefahlunterlagen erhalten haben, sollten diese nochmals beim Wahlamt nachfragen, ob sie tatsächlich für beide Wahlen Briefwahl beantragt haben. Der überwiegende Teil, etwa 3500 der rund 4000 Briefwählerinnen und Briefwähler hat nach Information des Wahlamtes aber bereits doppelt beantragt.
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