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Entnahme von Wasser ist untersagt

Pressemitteilung
copyright Frank Chudoba

Die Hitze hat die Pegel von Bächen, Flüssen und Seen auch im Landkreis Rottweil gesenkt - deshalb darf ab sofort kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Dies hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung erlassen; die Regelung gilt bis auf  weiteres. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. 

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg beschreibt die derzeitige Lage als "markante Niedrigwassersituation im Land". Schuld ist die Trockenheit: "Nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes war der Juni 2023 der trockenste Juni in Baden-Württemberg seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881." Das hat Folgen; Stand 10. Juli liegen an rund 57 Prozent der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr. Normalerweise treten solche Niedrigwasserlagen erst im Spätsommer oder im Herbst auf. 

Für die Natur ist diese Situation fatal. Besonders in den kleineren und mittleren Bächen und Flüssen steigen die Temperaturen, die Schadstoffkonzentration erhöht sich. Der Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt ist gefährdet, die Gewässerökologie kann langfristig Schaden nehmen. Deshalb wird tatsächlich jeder Tropfen Wasser gebraucht.

Genügend Gründe für das Landratsamt, nun per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme zu verbieten. Das Verbot gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau. Weder mit der Pumpe, mit einem Eimer oder mit einer Gießkanne darf aus den Gewässern im Kreis Rottweil Wasser entnommen werden, und sei die Menge noch so klein.
Einzige Ausnahmen: wird Wasser für das Tränken von Vieh gebraucht, ist das erlaubt, sofern kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist. Und im Brandfall darf die Feuerwehr auch Wasser aus den Löschteichen pumpen. 

Die Allgemeinverfügung im genauen Wortlaut finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Rottweil: www.landkreis-rottweil.de/bekanntmachungen 

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