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Ab heute gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg

von Katja Chudoba | 23.02.2022

Am 22.02.2022 hat der Ministerrat eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Damit wurden weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. 

Die Grenzwerte des Stufensystems wurden angepasst. In der Warnstufe wurde die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angehoben. Erreicht oder überschreitet diese den Wert 4 oder 250 Covid-19-Patienten/-innen auf den Intensivstationen befinden wir uns in der Warnstufe. Die Alarmstufe tritt jetzt erst ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15 und einer Intensivbelegung von 390 Covid-19-Patienten/innen in Kraft. 

Damit gilt für Baden-Württemberg ab dem 23.02.2022 wieder die Warnstufe und damit in vielen Lebensbereichen die 3G-Regelung. Dazu zählen Bereiche wie Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. 

Die Besuchergrenze bei Veranstaltungen wird weiter angehoben. Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen für nicht geimp

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