Die Große Koalition verkündet aktuell stolz ein neues Rentenpaket, welches das aktuelle Rentenniveau und die Beitragshöhe sichern soll. Die „doppelte Haltelinie“, wie sie seitens der CDU/CSU und SPD genannt wird, stellt den heutigen Rentenanspruch des Eckrentners von 48 % bis zum Jahr 2025 sicher. Außerdem sollen die Beiträge von heute 18,6 % bis dahin nicht auf über 20 % steigen.
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 3150 Euro, was laut Deutscher Rentenversicherung das Durchschnittseinkommen sein soll, erzielt nach 45 Beitragsjahren eine Rente von ungefähr 1500 Euro. Hiervon werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung und etwaige Steuern abgezogen. Zum Vergleich: Vor 30 Jahren lag das Rentenniveau bei gleichem Beitrag noch bei über 56 %.
Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, bekommen zusätzlich einen halben Rentenpunkt je Kind. In den alten Bundesländern entspricht das in etwa 16 Euro Zusatzrente je Kind.
Geringverdiener profitieren in Zukunft von entlasteten Rentenbeiträgen bis zu einem Einkommen von 1300 Euro statt wie bisher 850 Euro. Da diese ohnehin wenig Steuern zahlen, machen sich Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen stärker bemerkbar.
Die Bundesregierung betont häufig, dass die gesetzliche Rente das Fundament der Altersversorgung bildet. Jedoch gestaltet sich die Finanzierung der Rente schwieriger denn je. Der Staat schließt Beitragslücken jedes Jahr mit etwa 80 Milliarden Euro aus Steuergeldern. Das liegt unter anderem daran, dass sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zuungunsten der Erwerbstätigen entwickelt. Das wird in den nächsten Jahren nicht besser, wenn die geburtenstarke Babyboomer-Generation der 50er- und 60er-Jahre in Rente geht.
In den letzten 50 Jahren hat sich die Bezugsdauer der Rente von 10 auf über 20 Jahre verdoppelt. Das aktuelle Rentenpaket kann also auf Dauer nicht funktionieren, da die notwendigen Beiträge wieder anderweitig hereingeholt werden müssen.
Im Gegenzug, so auch laut Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, wird es längere Arbeitszeiten geben, um den Rentenfiskus ernähren zu können. Jahrgänge ab 1964 gehen nach heutigem Stand mit Alter 67 in die Regelaltersrente. Eine Erhöhung auf bis zu 70 Jahren ist wahrscheinlich. Wer früher in Rente gehen will, muss Abstriche machen. Ein Abzug von 0,3 % pro Monat vorgezogener Rente, maximal drei Jahre im Voraus.
Damit der heutige Lebensstandard auch am Lebensabend aufrechterhalten werden kann, gibt es seit über 15 Jahren starke Entwicklungen in der privaten Vorsorge. Auch die Bundesregierung ruft zur privaten Vorsorge auf. Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes dieses Jahr macht diese deutlich, dass auf die gesetzliche Rente allein kein Verlass ist. Die gesetzliche Rente sollte frühzeitig mit einer passenden privaten Vorsorge kombiniert werden.
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