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Regierung erhöht Druck auf Ungeimpfte

Weitergehende Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg bereits ab 16. August gültig
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Nach einer neunwöchigen Pause haben sich die Minister der Bundesländer und die Kanzlerin wieder über die weitergehenden Maßnahmen in der Pandemie beratschlagt. Nun ist es an den Bundesländern, diese Beschlüsse umzusetzen. 

Ziel der Maßnahmen sei es, den Druck auf ungeimpfte und unwillige Bürger zu erhöhen. Die aktuelle Impfquote liegt bei 55,1% der Bevölkerung, die bereits zwei Impfungen erhalten haben. Insgesamt haben 62,5% die erste Impfung erhalten. Ziel sei es, eine Durchimpfungsrate von 80% zu erreichen. Dies sei das wichtigste Element im Kampf gegen Corona und die 4. Welle.

Folgende Entscheidungen wurden in der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 10.08.2021 getroffen:

  • Corona-Tests sind ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Ausnahmen bestehen für die Menschen, die nicht geimpft werden können. 
  • Es gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestestet) für den Zugang von Besuchern zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, den Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen - auch von Kultur- oder Sportveranstaltungen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege, aber auch bei Sport im Innenbereich wie in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Für Gäste von Beherbergungsbetrieben soll künftig ein Test bei der Anreise sowie zusätzlich zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts verbindlich werden.
  • Die Testpflicht für Ungeimpfte soll in Baden-Württemberg bereits ab dem 16. August gelten und ist unabhängig von der Inzidenz.
  • Beim Besuch von Discotheken ist ein PCR-Test notwendig.
  • Bei Innengastronomie, Friseuren und körpernahen Dienstleistern reicht ein negativer Antigenschnelltest.
  • Beim Einkaufen und bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin von jedem (egal ob geimpft oder nicht) eine medizinische Maske getragen werden. 
  • Arbeitgeber sollten Ihren Angestellten den Weg zur Impfung möglichst erleichtern, sich impfen zu lassen. Die Impfangebote sollen möglichst leicht zugänglich sein. 
  • Für Genesene oder Geimpfte gilt die Testpflicht nicht. 
  • Genesene und Geimpfte müssen bei Rückreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. 
  • Verlängerung der Epidemischen Lage über den 11. September hinaus. 
  • Die AHA-Regeln bleiben erhalten. Auch die Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Durch die 3G-Regel entfällt die Besucher-Obergrenze bei Veranstaltungen.

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